AVR-DD
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR-DD) gelten für rund 200.000 Beschäftigte in diakonischen Einrichtungen. Sie sind das kirchliche Tarifrecht der evangelischen Diakonie.
Berechne dein Nettogehalt als Diakonie-Beschäftigter nach AVR-DD (Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland) – EG 1 bis EG 13, gültig ab Januar 2025.
Alle Entgeltgruppen und Stufen im Überblick: Entgelttabelle Diakonie AVR-DD ansehen.
Hinweis zum Tabellenstand: Der Rechner verwendet derzeit noch den Tabellenstand bis 31.08.2026. Die bestätigte AVR.DD-Tabelle ab 01.09.2026 hat eine neue Stufenstruktur mit Einarbeitungs-, Basis- und Erfahrungsstufen und ist im Rechner noch nicht umgesetzt. Die angezeigten Bruttowerte sind daher nicht der aktuelle Tabellenstand ab 01.09.2026.
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Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR-DD) gelten für rund 200.000 Beschäftigte in diakonischen Einrichtungen. Sie sind das kirchliche Tarifrecht der evangelischen Diakonie.
Die AVR-DD verwendet Entgeltgruppen EG 1–EG 13 mit je 6 Erfahrungsstufen – ähnlich dem TVöD. Die Beträge orientieren sich an TVöD-VKA-Niveau, können aber leicht abweichen.
Gültig ab 2025-01-01. Die Entgelttabelle wurde um +3,0 % erhöht. Hinweis: Die angezeigten Beträge sind Anhaltswerte – bitte die offizielle AVR-DD-Tabelle beim Arbeitgeber erfähren.
Die Werte basieren auf der Tariferhöhung 2025. Da die AVR-DD Tabellenbeschlüsse teils an künftige Tarifentwicklungen des öffentlichen Dienstes (TVöD) gekoppelt sind oder eigene Kommissionen neue Abschlüsse fassen, sind Werte für 2026 als PROGNOSE zu verstehen. Verbindliche Beträge erhalten Sie bei Ihrer Personalstelle.
Grundlage ist das monatliche Bruttoentgelt nach AVR-DD (Entgeltgruppe und Stufe). Zusätzliche Zahlungen wie Schichtzulagen, Kinderzuschläge oder die Jahressonderzahlung sind im Basis-Brutto nicht automatisch enthalten und müssen ggf. hinzugerechnet werden.
Der Rechner zieht die gesetzlichen Lohnsteuern und die vollen Beiträge zur Sozialversicherung ab (GKV, RV, AV, PV). Zudem wird die betriebliche Altersvorsorge (EZVK/KZVK - Zusatzversorgungskassen der Kirche) berücksichtigt, die ähnlich wie die VBL funktioniert und das Netto leicht mindert, aber eine wichtige Rente aufbaut.
Beispiel für eine Pflegefachkraft in der Diakonie, eingruppiert in EG 7 (Stufe 3), ledig (Steuerklasse I), keine Kinder, kirchensteuerpflichtig (9%):
Werte gerundet und ohne Schicht- oder Pflegezulagen, die in der Praxis das Gehalt deutlich erhöhen.
Für bestimmte Tätigkeiten gilt nach Anlage 5 AVR.DD eine abweichende Tabelle mit 110 % des Grundentgelts der Entgeltgruppen 1 bis 4, gültig ab 1. September 2026:
| Entgeltgruppe | Betrag |
|---|---|
| EG 1 | 2.751,31 € |
| EG 2 | 3.020,84 € |
| EG 3 | 3.349,52 € |
| EG 4 | 3.577,92 € |
Die Schicht- und Wechselschichtzulage nach § 20 AVR.DD wird in zwei Stufen erhöht:
| Zulage | Bis 31.08.2026 | Ab 01.09.2026 | Ab 01.07.2027 |
|---|---|---|---|
| Wechselschichtzulage (§ 20 Abs. 1) | 150,00 € | 200,00 € | 250,00 € |
| Schichtzulage (§ 20 Abs. 3) | 60,00 € | 80,00 € | 100,00 € |
Mitarbeitende der Entgeltgruppen 3 und 4 in Pflege und Betreuung erhalten nach § 14 Absatz 2 Buchstabe c AVR.DD eine monatliche Zulage von 100,00 Euro. Bei Einstellungen ab dem 1. Oktober 2012 gilt dies nach einer Beschäftigungszeit von 96 Monaten. Für Mitarbeitende der Entgeltgruppe 7 oder 8 mit ausdrücklich übertragener ständiger Praxisanleitung nach § 4 Absatz 3 PflAPrV oder § 3 Absatz 1 NotSan-APrV gilt nach Buchstabe e eine monatliche Zulage von 200,00 Euro; einzelvertragliche Zulagen werden angerechnet.
Für Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten gelten eigene Entgelte nach Anlage 10a AVR.DD, gültig ab 1. September 2026:
| Beruf | Entgelt | Kinderzuschlag |
|---|---|---|
| Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter | 2.373,31 € | 71,36 € |
| Sozialpädagogin/Sozialpädagoge | 2.373,31 € | 71,36 € |
| Heilpädagogin/Heilpädagoge | 2.373,31 € | 71,36 € |
| Pharmazeutisch-technische Assistentin/Assistent | 2.048,79 € | 68,00 € |
| Altenpflegerin/Altenpfleger | 2.048,79 € | 68,00 € |
| Erzieherin/Erzieher | 2.048,79 € | 68,00 € |
| Heilerziehungspflegerin/-pfleger | 2.048,79 € | 68,00 € |
| Kinderpflegerin/Kinderpfleger | 1.966,54 € | 68,00 € |
| Haus- und Familienpflegerin/-pfleger | 1.966,54 € | 68,00 € |
| Rettungsassistentin/Rettungsassistent | 1.966,54 € | 68,00 € |
| Masseurin/Masseur und medizinische Bademeisterin/medizinischer Bademeister | 1.966,54 € | 68,00 € |
| Ausbildungsjahr | Entgelt |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr | 1.350,00 € |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.400,00 € |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.450,00 € |
| 4. Ausbildungsjahr | 1.500,00 € |
| Ausbildungsjahr | Entgelt |
|---|---|
| 1. Ausbildungsjahr (Kranken-, Kinderkranken-, Entbindungs-, Altenpflege) | 1.500,00 € |
| 2. Ausbildungsjahr | 1.575,00 € |
| 3. Ausbildungsjahr | 1.650,00 € |
| Krankenpflegehilfe / Altenpflegehilfe (einheitlich) | 1.425,00 € |
Mitarbeitende, die nach Anlage 1 eingruppiert sind und im laufenden Kalenderjahr eine Beschäftigungszeit von 10 Jahren erreichen, erhalten einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag (Vitaltag). Diese Regelung gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027. Nicht genommene Vitaltage werden wie Urlaubstage abgegolten.
Die Werte auf dieser Seite basieren auf dem Rundschreiben der Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK.DD) vom 11. Juli 2025 zum Beschluss vom 9. Juli 2025 (Entgeltentwicklung 2026/2027).
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