Schichtzulagen & Wechselschichtzulage im öffentlichen Dienst
Wer im öffentlichen Dienst Schichtarbeit leistet – sei es in der Pflege, bei der Feuerwehr oder im Rettungsdienst – hat Anspruch auf besondere Zulagen. Hier erfährst du, welche Zulagen es gibt und wie hoch sie sind.
Zulagen im Überblick (TVöD)
Beträge nach § 8 Abs. 5–6 TVöD, Stand 2026. Im TVöD-P (Pflege) gelten teilweise höhere Beträge.
Zeitzuschläge (§ 8 TVöD)
Zusätzlich zu den Schichtzulagen werden Zeitzuschläge für bestimmte Arbeitszeiten gezahlt:
Zeitzuschläge und Schichtzulagen werden kumuliert (addiert) – nicht alternativ gezahlt.
Steuerliche Behandlung
Steuerfrei (§ 3b EStG)
- • Nachtzuschlag: bis 25 % (20–6 Uhr)
- • Sonntagszuschlag: bis 50 %
- • Feiertagszuschlag: bis 125 %
- • Weihnachten/1. Mai: bis 150 %
Steuerfrei nur bis zu einem Grundlohn von 50 € / Stunde.
Steuerpflichtig
- • Schichtzulage (§ 8 Abs. 5–6 TVöD)
- • Wechselschichtzulage
- • Überstundenzuschläge
- • Samstagszuschläge
Voll steuerpflichtig + SV-pflichtig.
Rechenbeispiel: Pflegefachkraft P 8, Stufe 3
Beispielhafte Berechnung, tatsächliche Beträge variieren je nach Schichtplan.
Häufige Fragen
- Bekomme ich die Schichtzulage auch im Urlaub?
- Ja, die Schicht- und Wechselschichtzulage wird auch während des Urlaubs weitergezahlt, solange du dauerhaft im Schichtdienst eingesetzt bist.
- Gibt es Schichtzulagen auch für Beamte?
- Ja, Beamte erhalten vergleichbare Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV). Die Beträge weichen aber vom TVöD ab.
- Zählen Zulagen für die Rente / VBL?
- Schicht- und Wechselschichtzulagen sind sozialversicherungspflichtig und fließen in die VBL-Berechnung ein. Steuerfreie Zeitzuschläge (Nacht, Sonntag) sind hingegen nicht SV-pflichtig.
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