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Schichtzulagen & Wechselschichtzulage im öffentlichen Dienst

Wer im öffentlichen Dienst Schichtarbeit leistet – sei es in der Pflege, bei der Feuerwehr oder im Rettungsdienst – hat Anspruch auf besondere Zulagen. Hier erfährst du, welche Zulagen es gibt und wie hoch sie sind.

Zulagen im Überblick (TVöD)

Zulagenart
Betrag (monatl.)
Voraussetzung
Wechselschichtzulage (ständig)
105,00 €
Arbeit in mind. 3 Schichtarten mit regelmäßigem Wechsel inkl. Nachtschicht
Wechselschichtzulage (nicht ständig)
52,50 €
Unregelmäßig in mind. 3 Schichtarten eingesetzt
Schichtzulage (ständig)
40,00 €
Arbeit in 2 Schichtarten mit regelmäßigem Wechsel
Schichtzulage (nicht ständig)
20,00 €
Unregelmäßig in 2 Schichtarten eingesetzt

Beträge nach § 8 Abs. 5–6 TVöD, Stand 2026. Im TVöD-P (Pflege) gelten teilweise höhere Beträge.

Zeitzuschläge (§ 8 TVöD)

Zusätzlich zu den Schichtzulagen werden Zeitzuschläge für bestimmte Arbeitszeiten gezahlt:

Arbeitszeit
Zuschlag
Nachtarbeit (21:00 – 6:00 Uhr)
20 % des Stundenentgelts
Samstag (13:00 – 21:00 Uhr)
20 %
Sonntagsarbeit
25 %
Feiertagsarbeit (mit Freizeitausgleich)
35 %
Feiertagsarbeit (ohne Freizeitausgleich)
135 %
Überstunden
30 %

Zeitzuschläge und Schichtzulagen werden kumuliert (addiert) – nicht alternativ gezahlt.

Steuerliche Behandlung

Steuerfrei (§ 3b EStG)

  • • Nachtzuschlag: bis 25 % (20–6 Uhr)
  • • Sonntagszuschlag: bis 50 %
  • • Feiertagszuschlag: bis 125 %
  • • Weihnachten/1. Mai: bis 150 %

Steuerfrei nur bis zu einem Grundlohn von 50 € / Stunde.

Steuerpflichtig

  • • Schichtzulage (§ 8 Abs. 5–6 TVöD)
  • • Wechselschichtzulage
  • • Überstundenzuschläge
  • • Samstagszuschläge

Voll steuerpflichtig + SV-pflichtig.

Rechenbeispiel: Pflegefachkraft P 8, Stufe 3

Tabellenentgelt P 8 / Stufe 3:3.490,00 €
Wechselschichtzulage (ständig):+ 105,00 €
Pflegezulage (§ 43 Nr. 8 TVöD-BT-K):+ 46,02 €
Ø Nachtzuschläge (~6 Nächte/Monat):+ ~130 €
Ø Sonntagszuschläge (~2 Sonntage/Monat):+ ~67 €

Gesamt brutto (ca.):3.838 €

Beispielhafte Berechnung, tatsächliche Beträge variieren je nach Schichtplan.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Schichtzulage auch im Urlaub?
Ja, die Schicht- und Wechselschichtzulage wird auch während des Urlaubs weitergezahlt, solange du dauerhaft im Schichtdienst eingesetzt bist.
Gibt es Schichtzulagen auch für Beamte?
Ja, Beamte erhalten vergleichbare Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV). Die Beträge weichen aber vom TVöD ab.
Zählen Zulagen für die Rente / VBL?
Schicht- und Wechselschichtzulagen sind sozialversicherungspflichtig und fließen in die VBL-Berechnung ein. Steuerfreie Zeitzuschläge (Nacht, Sonntag) sind hingegen nicht SV-pflichtig.

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