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Pensionsrechner

Pensionsrechner Beamte 2026

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Beamtenpension (Ruhegehalt) nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Mit Berücksichtigung von Versorgungsabschlag, Familienzuschlag und Steuerabzügen.

Sie möchten auch Dienstzeiten, Versorgungsauskünfte und offene Fragen ordnen? Die Pensionsakte ergänzt Ihre Ruhestandsplanung.

Pensionsberechnung eingeben

Bundes-Prognosestand laut Referentenentwurf vom 14.04.2026: Kinderzuschlag je 265 € für das erste und zweite Kind, je 708 € ab dem dritten Kind. Der Ehegattenanteil ist im Grundgehalt enthalten. Individuelle ergänzende Familienzuschläge sind nicht berücksichtigt.

Dienstverhältnis

Beurlaubung ohne Bezüge zählt nicht (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 BeamtVG).

Ruhegehaltfähige Dienstjahre:40.0 Jahre

Regelaltersgrenze: 67 Jahre

Persönliches & Steuern

ℹSeit 01.05.2026 ist der Verheiratetenzuschlag (Bund) in das Grundgehalt integriert. Der Status beeinflusst hier primär die Steuerklasse.

Zähler laut ELStAM. Wirkt auf Kirchensteuer und Soli, nicht auf die Lohnsteuer.

€

Hinweis: Die Berechnung basiert auf §§ 4, 5, 14 BeamtVG (Bund) und ist eine Annäherung. Die tatsächliche Pension kann abweichen, insbesondere bei Teilzeit, Beurlaubungen oder Zurechnungszeiten. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre Versorgungsstelle.

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Ihre Netto-Pension (monatlich)

4.052,63 €

Aufschlüsselung

Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
6.975,79 €
Ruhegehaltssatz – 40.0 J. × 1,79375 % = 71.75 %
5.005,13 €
Ruhegehalt nach Abschlag
5.005,13 €
Pension brutto gesamt
5.005,13 €
Lohnsteuer
- 602,50 €
PKV-Beitrag
- 350,00 €
Abzüge gesamt
- 952,50 €
Netto-Pension
4.052,63 €

Visualisierung Ihrer Bezüge

Netto-Pension
4.052,63 €81 %
Lohnsteuer
602,50 €12 %
PKV-Beitrag
350,00 €7 %

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Reicht deine Pension im Ruhestand?

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Eigenes Tool von besoldungs-rechner.de · derzeit in der Testphase

Meine Pensionsakte: Unterlagen ordnen und Ruhestand planen

Mit der Pensionsakte behalten Sie Ihre Dienstzeiten, Versorgungsauskünfte und persönliche Ruhestandsplanung im Überblick. Sie können berufliche Zeiträume dokumentieren, vorhandene Pensionswerte erfassen, offene Fragen sammeln und verschiedene Ruhestandsbudgets gegenüberstellen.

Das Tool unterstützt Sie dabei, Ihre Unterlagen zu ordnen und sich auf ein Gespräch mit Ihrer zuständigen Versorgungsstelle vorzubereiten. Statt Informationen auf verschiedene Tabellen, Notizen und Dokumente zu verteilen, führen Sie diese in einer persönlichen Akte zusammen.

Sie benötigen dafür kein Benutzerkonto. Ihre Planung lässt sich als Projektdatei auf Ihrem Gerät speichern und später wieder öffnen.

Wichtig: Die Pensionsakte erstellt keine verbindliche Versorgungsauskunft. Sie entscheidet nicht darüber, welche Zeiten anerkannt werden, und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versorgungsberatung.

Meine Pensionsakte anlegen

Separates Tool: Eingaben und Ergebnisse aus dem Pensionsrechner werden nicht automatisch übernommen.

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§

Ruhegehaltssatz

Pro ruhegehaltfähigem Dienstjahr erwerben Sie 1,79375 % des Höchstruhegehaltssatzes. Der Höchstsatz liegt bei 71,75 % und wird nach ca. 40 Dienstjahren erreicht. Mindestens gilt ein Satz von 35 %.

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Versorgungsabschlag

Wer vor der Regelaltersgrenze (67 Jahre, Jg. ab 1964) in den Ruhestand geht, erhält einen Versorgungsabschlag von 3,6 % pro Jahr der vorzeitigen Zuruhesetzung (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Der Abschlag ist auf maximal 10,8 % (3 Jahre) begrenzt. Bei Antragsruhestand wegen Schwerbehinderung können besondere Bedingungen gelten – bitte bei der Personalstelle nachfragen.

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PKV im Ruhestand

Als Pensionär erhalten Sie weiterhin Beihilfe (meist 70 %), der PKV-Beitrag sinkt daher oft deutlich. Der Beihilfesatz steigt im Ruhestand von 50 % auf 70 %, bei Ehegatten auf 70 %.

Häufige Fragen zur Beamtenpension

Was ist der Unterschied zwischen Pensionsrechner und Pensionsakte?

Der Pensionsrechner schätzt Ihre voraussichtliche Pension anhand Ihrer Eingaben. Die Pensionsakte ergänzt den Rechner: Sie ordnet Dienstzeiten, vorhandene Versorgungsauskünfte, offene Fragen und Nachweise und unterstützt den Vergleich persönlicher Ruhestandsbudgets. Sie berechnet keine neuen Pensionsansprüche und ersetzt keine verbindliche Versorgungsauskunft. Für die Pensionsakte benötigen Sie kein Benutzerkonto; Sie können Ihre Arbeit als Projektdatei auf Ihrem Gerät speichern und später wieder öffnen. Eingaben oder Ergebnisse aus dem Pensionsrechner werden nicht automatisch übernommen.

Wie viel Pension bekommt ein Beamter mit A 13?

Ein Beamter mit Besoldungsgruppe A 13, Stufe 8, nach 40 Dienstjahren erreicht den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 %. Das entspricht einem Ruhegehalt von ca. 4.750 € brutto pro Monat (Bund, aktueller Tabellenstand). Je nach Steuerklasse und PKV-Beitrag liegt die Netto-Pension bei ca. 3.200 bis 3.800 €.

Wann kann ein Beamter in Pension gehen?

Die Regelaltersgrenze liegt für Beamte ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. Ein vorzeitiger Ruhestand ist ab 63 Jahren möglich, allerdings mit einem Versorgungsabschlag von 3,6 % pro Jahr vor der Altersgrenze (max. 14,4 %). Schwerbehinderte Beamte können unter bestimmten Voraussetzungen mit 60-63 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen.

Wie wird die Beamtenpension versteuert?

Beamtenpensionen werden nach § 19 Abs. 2 EStG besteuert. Es wird ein Versorgungsfreibetrag gewährt, der den steuerpflichtigen Anteil reduziert. Aktuell beträgt der Freibetrag 13,6 % der Pension (max. 1.020 €) plus einen Zuschlag von 306 €. Die Besteuerung ist grundsätzlich günstiger als bei einer vergleichbaren gesetzlichen Rente.

Was ist die Mindestpension für Beamte?

Nach mindestens 5 ruhegehaltfähigen Dienstjahren beträgt der Mindestruhegehaltssatz 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Zusätzlich gibt es eine amtsunabhängige Mindestversorgung von 65 % der Besoldungsgruppe A 4, Stufe 1 — aktuell ca. 1.847 € brutto (Bund, aktueller Tabellenstand). Es gilt der jeweils höhere Betrag.

Wie hoch ist die Netto-Pension bei verschiedenen Besoldungsgruppen?

Die Netto-Pension hängt von Besoldungsgruppe, Dienstjahren, Steuerklasse und PKV-Beitrag ab. Richtwerte nach 40 Dienstjahren (Bund, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer):

  • A 9 Stufe 8: ca. 2.100–2.500 € netto
  • A 12 Stufe 8: ca. 2.800–3.300 € netto
  • A 13 Stufe 8: ca. 3.200–3.800 € netto
  • A 15 Stufe 8: ca. 3.800–4.500 € netto

Nutzen Sie den Pensionsrechner oben für eine individuelle Berechnung mit Ihren exakten Daten.

Was ist der Unterschied zwischen Pension und Betriebsrente?

Pension (Ruhegehalt) erhalten ausschließlich Beamte. Sie wird direkt vom Dienstherrn (Bund, Land oder Kommune) aus dem laufenden Haushalt finanziert. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Grundgehalt und den Dienstjahren.

Die Betriebsrente (VBL-Zusatzversorgung) erhalten Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Sie basiert auf einem Punktemodell und wird von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gezahlt.

Gibt es einen Kindererziehungszuschlag in der Pension?

Ja, für Kinder, die während der Dienstzeit erzogen wurden, kann ein Kindererziehungszuschlag gewährt werden. Dies ähnelt den rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und erhöht das monatliche Ruhegehalt zusätzlich.

Aktuelle Anpassung im Detail (PROGNOSE)

Die hinterlegten Bezüge, aus denen sich die Pension ableitet, basieren auf den aktuellen Besoldungstabellen. Für den Bund und einige Länder liegt derzeit ein Gesetzentwurf zur Anpassung 2025/2026 vor, der noch final beschlossen werden muss. Die Werte im Rechner stellen daher in Teilen eine PROGNOSE dar. Ruhegehaltsberechnungen können zudem je nach individueller Beamtenlaufbahn (Sonderzulagen etc.) leicht abweichen.

So berechnet der Rechner deine Netto-Pension

Die Formel lautet: Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge umfassen das letzte Grundgehalt plus ggf. den Familienzuschlag (teilweise nur Stufe 1, je nach Landesrecht). Der Ruhegehaltssatz steigt mit jedem Dienstjahr um 1,79375 % bis zum Höchstsatz von 71,75 %.

Versorgungsabschlag: Gehen Sie vor der Regelaltersgrenze in Pension, zieht der Rechner 3,6 % pro Jahr ab (maximal 10,8 %, bzw. 14,4 % in Ausnahmefällen).

Netto-Pension: Von der Brutto-Pension werden Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer abgezogen. Dabei berücksichtigt der Rechner den Versorgungsfreibetrag, der die Steuerlast mindert. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Beachten Sie, dass Sie von diesem Netto noch Ihren PKV-Beitrag begleichen müssen (meist 30 % Tarif, da 70 % Beihilfe).

Praxisbeispiel: Pension A 12 (Bund)

Beispiel für eine Beamtin (Bund) in Besoldungsgruppe A 12 (Endstufe 8), ledig, keine Kinder, Steuerklasse I, nach 40 Dienstjahren:

  • Letztes Grundgehalt: ca. 5.925 €
  • Ruhegehaltssatz: 71,75 % (Höchstsatz erreicht)
  • Brutto-Pension: 5.925 € × 71,75 % = 4.251,19 €
  • Abzüge: Lohnsteuer unter Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags ca. 680 €
  • Netto-Pension: ca. 3.571 €

Von diesem Netto müssen noch Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden. Durch den erhöhten Beihilfesatz im Ruhestand (70 %) fallen diese jedoch in der Regel niedriger aus als in der aktiven Dienstzeit.

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