Stufen ab 2
Bayern verwendet ein eigenes Stufensystem, das bei Stufe 2 beginnt (A 3 bis A 10). Höhere Laufbahnen starten bei Stufe 3 (A 11), Stufe 4 (A 12) oder Stufe 5 (A 13/14).
Berechnen Sie Ihr Netto-Gehalt als Landesbeamter im Freistaat Bayern. Standardmäßig mit dem aktuellen veröffentlichten Tabellenstand ab 01.10.2026. Wahlweise mit den geplanten Werten ab September 2027 oder dem Archivstand 2025.
Aktueller Tabellenstand: Das Landesamt für Finanzen veröffentlicht ab 01.10.2026 die um 2,82 % erhöhten Werte im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss. Laut Landesamt stehen diese unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Gesetzes. Ab 01.09.2027 sind weitere 2,0 % geplant und im Dropdown separat auswählbar.
Zähler laut ELStAM: wirkt auf Kirchensteuer und Soli, nicht auf die Lohnsteuer. Kinder im Feld oben beeinflussen den Familienzuschlag.
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Bayern: A-/B-Grundgehälter ab 01.10.2026 unter Gesetzesvorbehalt. Der bayerische Orts- und Familienzuschlag ist nicht eingerechnet: Seine Höhe richtet sich nach der Ortsklasse des Hauptwohnsitzes und der Familien-Stufe. Der Rechner erfasst die dafür erforderlichen Angaben nicht; Brutto- und Nettoergebnis enthalten daher keinen bayerischen Orts- und Familienzuschlag. Amtliche Grundlagen: Anlage 5 und Art. 36 BayBesG.
Ihr Nettogehalt (monatlich)
4.055,83 €
Auszahlungsbetrag (Netto nach Abzug von Lohnsteuer und 250,00 € PKV-Eigenanteil)
Die Sonderzahlung nach Art. 83 BayBesG ist nicht enthalten.
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Beihilfe-Hinweis: Die Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn zu beihilfefähigen Aufwendungen. Der oben eingegebene PKV-Beitrag wird hier als vereinfachter Eigenanteil in der Nettoschätzung verwendet.
Wie hoch wird Ihre Pension?
Mit A 13 und 40 Dienstjahren, ohne manuell ergänzte Zulagen, ca. 3.874 € Brutto-Pension.
Jetzt Pension berechnen →Geplante Werte sind keine verbindliche Zusage. Netto-Schätzungen für 2027 verwenden die vorhandene Steuerlogik 2026. Der Orts- und Familienzuschlag wird vereinfacht abgebildet; individuelle Erhöhungsbeträge sind nicht enthalten.
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Grundlage jeder Berechnung ist das Grundgehalt, das sich aus Besoldungsgruppe (z. B. A 11) und Erfahrungsstufe ergibt, in Bayern beginnen die Stufen abweichend vom Bund bereits bei Stufe 2 (A 3 bis A 10) bzw. Stufe 3 bis 6 in höheren Laufbahnen. Rechtsgrundlage ist das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG), konkret Anlage 3 (Grundgehaltssätze) und Anlage 5 (Orts- und Familienzuschlag), veröffentlicht vom Landesamt für Finanzen Bayern.
Verheiratete Beamtinnen und Beamte sowie Eltern erhalten zusätzlich einen Familienzuschlag , in Bayern nach Ortsklassen gestaffelt (der Rechner nutzt standardmäßig Ortsklasse I/II, für München aktivierbar über den Ballungsraum-Toggle mit höherer Ortsklasse VII). Von diesem Brutto werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (in Bayern nur 8 % statt 9 %) abgezogen, abhängig von Steuerklasse und Kinderfreibeträgen.
Als Beamter zahlst du keine gesetzliche Krankenversicherung, sondern kombinierst Beihilfe und private Krankenversicherung (PKV) , der Dienstherr übernimmt in der Regel 50 % der Kosten (mehr bei mehreren Kindern), den Rest zahlst du als monatlichen PKV-Beitrag selbst, den du im Rechner frei eintragen kannst. Wichtig für die Altersvorsorge: Als Beamter zahlst du keine Rentenversicherung, sondern erwirbst eine Pension (Ruhegehalt), deren Höhe von Dienstjahren und letztem Grundgehalt abhängt.
Bayern verwendet ein eigenes Stufensystem, das bei Stufe 2 beginnt (A 3 bis A 10). Höhere Laufbahnen starten bei Stufe 3 (A 11), Stufe 4 (A 12) oder Stufe 5 (A 13/14).
In Bayern gilt ein Kirchensteuersatz von 8 % (statt 9 % in den meisten anderen Bundesländern). Dies wirkt sich positiv auf das Nettogehalt aus.
Bayerische Beamte erhalten nach Art. 94 BayBBesG eine allgemeine Stellenzulage: 141,16 €/Monat ab Besoldungsgruppe A 9 (höherer u. gehobener Dienst); 67,66 €/Monat bis A 8. Diese Zulage ist im Rechner-Ergebnis noch nicht enthalten.
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Ein Beamter der Besoldungsgruppe A 11, Stufe 5, verheiratet mit 2 Kindern, Steuerklasse IV, PKV-Beitrag 320 Euro pro Monat, kommt nach dem aktuellen Tabellenstand ab 01.10.2026 ohne sonstige Zulagen auf folgende Rechnung:
Werte gerundet, berechnet mit der auf dieser Seite hinterlegten Rechenlogik (Tabellenstand 01.10.2026). Individuelle Werte können je nach Zulagen (z. B. Stellenzulage, Ballungsraumzulage München) abweichen.
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Der aktuelle veröffentlichte Tabellenstand ab 01.10.2026 berücksichtigt 2,82 %mehr Besoldung. Grundlage ist der Ministerratsbeschluss vom 19.05.2026, die Veröffentlichung durch das Landesamt erfolgt unter Gesetzesvorbehalt. Laut Gesetzentwurf (Drucksache 19/12912) sind ab 01.09.2027 weitere 2,0 % geplant. Dieser Stand ist bis 31.12.2027 separat als „Geplant“ auswählbar. Die zusätzliche Anpassung ab Januar 2028 ist hier nicht enthalten.
Quellen: Landesamt für Finanzen · Gesetzentwurf, Drucksache 19/12912
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