Höhergruppierung im TVöD & TV-L
Die Höhergruppierung ist der wichtigste Gehaltssprung für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Anders als bei Beamten hängt sie nicht von einer freien Planstelle ab, sondern von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Wer höherwertige Aufgaben übernimmt, hat Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe.
Beförderung vs. Höhergruppierung
Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
Bei einer Höhergruppierung erfolgt die Stufenzuordnung nach § 17 Abs. 4 TVöD (Garantiebetrag):
Höhergruppierung in E 1 – E 8
+ 100 €
Garantierte Mindesterhöhung
Höhergruppierung in E 9a – E 15
+ 180 €
Garantierte Mindesterhöhung
Schritt 1: Bisheriges Entgelt + Garantiebetrag = Vergleichsentgelt
Schritt 2: Zuordnung zur kleinsten Stufe in der neuen EG, deren Betrag ≥ Vergleichsentgelt ist
Schritt 3: Die Stufenlaufzeit in der neuen Stufe beginnt am Tag der Höhergruppierung
Rechenbeispiel
Ausgangssituation: E 9b Stufe 3 → Höhergruppierung nach E 10
Beispielhafte Beträge, TVöD VKA 2026.
Praxis-Tipps
- 📋 Tätigkeitsdarstellung prüfen: Stimmt deine offizielle Stellenbeschreibung mit deinen tatsächlichen Aufgaben überein?
- 📝 Aufgaben dokumentieren: Führe eine Liste aller höherwertigen Tätigkeiten mit Zeitanteilen
- 👥 Personalrat einschalten: Der Personalrat kann eine Überprüfung der Eingruppierung anregen
- ⏰ Zeitpunkt beachten: Die Höhergruppierung gilt ab dem Tag der Übertragung, nicht rückwirkend
Häufige Fragen
- Kann eine Höhergruppierung rückgängig gemacht werden?
- Ja, bei einer Rückgruppierung – wenn die höherwertigen Aufgaben wieder entzogen werden. In der Praxis kommt das selten vor.
- Gibt es eine Bewährungszeit?
- Im TVöD nicht mehr (seit 2017 abgeschafft). Im TV-L gibt es in bestimmten Fällen noch eine 6-monatige Bewährungszeit.
Wie viel mehr verdienst du nach der Höhergruppierung?
Vergleiche dein aktuelles und zukünftiges Gehalt.