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Jahressonderzahlung TVöD 2026

Rechner für TVöD Bund und VKA: Sätze ab 2026, Berechnung nach § 20 TVöD und Auszahlung im November.

Jahressonderzahlung berechnen

Grundlage: § 20 TVöD-Bund. Bezugsmonat: Oktober.

JSZ-Sätze (§ 20 TVöD-Bund)

EG 1–8: 90,0 %
EG 9–12: 80,0 %
EG 13–15: 60,0 %

JSZ Brutto

3.150,00 €

90,00 % × 3.500,00 €

JSZ Brutto
3.150,00 €
JSZ Netto ca. (SK 1)
1.323,79 €
Jahresbrutto ca.
45.150,00 €
Auszahlung
November

Netto-Wert ist eine Schätzung basierend auf dem Grenzsteuersatz.

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Kurzantwort

Anspruch auf die Jahressonderzahlung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Die Höhe richtet sich im TVöD Bund nach der Entgeltgruppe am 1. September, beim TVöD VKA gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 85 %. Bemessungsgrundlage sind die Entgelte aus Juli, August und September; die Auszahlung erfolgt mit dem Novemberentgelt.

Sätze ab 2026

BereichEG 1–8EG 9a–12EG 13–15bis 2025
TVöD Bund95 %90 %75 %90 / 80 / 60 %
TVöD VKA85 % einheitlich—
BT-K / BT-BEG 1–8: 90 %Hinweis

Die Angabe für BT-K / BT-B ist nur ein Hinweis; die genaue Zuordnung bleibt im Rechner und in § 20 TVöD maßgeblich.

So wird die Jahressonderzahlung berechnet

  1. Bemessungsgrundlage: Durchschnittliches monatliches Entgelt aus Juli, August und September; ohne Überstunden/Mehrarbeit, Leistungszulagen sowie Leistungs- und Erfolgsprämien.
  2. Satz nach Entgeltgruppe: Der Satz richtet sich nach der Entgeltgruppe am 1. September.
  3. Zwölftelung: Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung; keine Kürzung u. a. bei Mutterschutz, Elternzeit bis Ende des Geburtsjahres des Kindes und Krankengeldzuschuss.
  4. Auszahlung: Mit dem Tabellenentgelt für November.

Beispielrechnungen

BereichAusgangswertMonatsbruttoSatzJSZ brutto
TVöD BundE 5 Stufe 33.449,05 €95,00 %3.276,60 €
TVöD VKAE 5 Stufe 33.449,05 €85,00 %2.931,69 €
TVöD BundE 9a Stufe 44.196,35 €90,00 %3.776,72 €
TVöD VKAE 9a Stufe 44.586,77 €85,00 %3.898,75 €
TVöD BundE 13 Stufe 56.727,38 €75,00 %5.045,54 €
TVöD VKAE 13 Stufe 56.727,38 €85,00 %5.718,27 €

Beispielwerte brutto, ohne Steuern und Abgaben

Eintritt nach dem 30. September

Beginnt das Arbeitsverhältnis nach dem 30. September, ist der erste volle Kalendermonat der Bemessungszeitraum. Der Rechner folgt damit der Regel in § 20 Abs. 3 TVöD.

Elternzeit und Mutterschutz

Monate ohne Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung kürzen die Jahressonderzahlung grundsätzlich um 1/12. Für Mutterschutz und Elternzeit bis Ende des Geburtsjahres gelten die Ausnahmen aus § 20 Abs. 4 TVöD.

Zeit statt Geld

Ab 2026 gibt es im TVöD ein Wahlmodell, bei dem Teile der Jahressonderzahlung in Freistellungstage getauscht werden können; die Details stammen aus einer Sekundärquelle und werden hier nur als Hinweis genannt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TVöD 2026?
Im TVöD Bund beträgt die Jahressonderzahlung ab 2026 95 % für EG 1–8, 90 % für EG 9a–12 und 75 % für EG 13–15. Im TVöD VKA gilt einheitlich 85 %; im Krankenhaus- und Pflegebereich (BT-K/BT-B) gelten in EG 1–8 90 %.
Wann wird die Jahressonderzahlung ausgezahlt?
Die Jahressonderzahlung wird zusammen mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt.
Wie wird die Jahressonderzahlung berechnet?
Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche monatliche Entgelt aus Juli, August und September. Es zählen keine Überstunden oder Mehrarbeit, soweit sie nicht im Dienstplan vorgesehen sind, und keine Leistungszulagen, Leistungs- oder Erfolgsprämien. Der Satz richtet sich nach der Entgeltgruppe am 1. September; anschließend wird die Zahlung um je 1/12 für Monate ohne Entgelt oder Entgeltfortzahlung gekürzt, mit den Ausnahmen aus § 20 Abs. 4 TVöD.
Gibt es die Jahressonderzahlung auch bei Eintritt im Herbst?
Ja, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Bei einem späteren Einstieg kann der Bemessungszeitraum abweichen; maßgeblich sind die Regeln in § 20 TVöD.
Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?
Im Bund steigen die Sätze auf 95 % / 90 % / 75 % statt 90 % / 80 % / 60 %. Bei der VKA gilt ab 2026 einheitlich 85 %; für BT-K und BT-B gelten in EG 1–8 90 %.
Gilt das auch im TV-L?
Nein, dieser Rechner zeigt TVöD Bund und VKA. Zum TV-L und seinen abweichenden Sätzen verweise ich auf den Hintergrundartikel Jahressonderzahlung.

Interne Links

Quellen

  • TVöD § 20 in der BMI-Fassung
  • BMI: Tarifverhandlungen 2025
  • GEW: Entgelttabelle TVöD 2025/2026
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