Eintritt nach dem 30. September
Beginnt das Arbeitsverhältnis nach dem 30. September, ist der erste volle Kalendermonat der Bemessungszeitraum. Der Rechner folgt damit der Regel in § 20 Abs. 3 TVöD.
Rechner für TVöD Bund und VKA: Sätze ab 2026, Berechnung nach § 20 TVöD und Auszahlung im November.
Grundlage: § 20 TVöD-Bund. Bezugsmonat: Oktober.
JSZ-Sätze (§ 20 TVöD-Bund)
JSZ Brutto
3.150,00 €
90,00 % × 3.500,00 €
Netto-Wert ist eine Schätzung basierend auf dem Grenzsteuersatz.
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Anspruch auf die Jahressonderzahlung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Die Höhe richtet sich im TVöD Bund nach der Entgeltgruppe am 1. September, beim TVöD VKA gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 85 %. Bemessungsgrundlage sind die Entgelte aus Juli, August und September; die Auszahlung erfolgt mit dem Novemberentgelt.
| Bereich | EG 1–8 | EG 9a–12 | EG 13–15 | bis 2025 |
|---|---|---|---|---|
| TVöD Bund | 95 % | 90 % | 75 % | 90 / 80 / 60 % |
| TVöD VKA | 85 % einheitlich | — | ||
| BT-K / BT-B | EG 1–8: 90 % | Hinweis | ||
Die Angabe für BT-K / BT-B ist nur ein Hinweis; die genaue Zuordnung bleibt im Rechner und in § 20 TVöD maßgeblich.
| Bereich | Ausgangswert | Monatsbrutto | Satz | JSZ brutto |
|---|---|---|---|---|
| TVöD Bund | E 5 Stufe 3 | 3.449,05 € | 95,00 % | 3.276,60 € |
| TVöD VKA | E 5 Stufe 3 | 3.449,05 € | 85,00 % | 2.931,69 € |
| TVöD Bund | E 9a Stufe 4 | 4.196,35 € | 90,00 % | 3.776,72 € |
| TVöD VKA | E 9a Stufe 4 | 4.586,77 € | 85,00 % | 3.898,75 € |
| TVöD Bund | E 13 Stufe 5 | 6.727,38 € | 75,00 % | 5.045,54 € |
| TVöD VKA | E 13 Stufe 5 | 6.727,38 € | 85,00 % | 5.718,27 € |
Beispielwerte brutto, ohne Steuern und Abgaben
Beginnt das Arbeitsverhältnis nach dem 30. September, ist der erste volle Kalendermonat der Bemessungszeitraum. Der Rechner folgt damit der Regel in § 20 Abs. 3 TVöD.
Monate ohne Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung kürzen die Jahressonderzahlung grundsätzlich um 1/12. Für Mutterschutz und Elternzeit bis Ende des Geburtsjahres gelten die Ausnahmen aus § 20 Abs. 4 TVöD.
Ab 2026 gibt es im TVöD ein Wahlmodell, bei dem Teile der Jahressonderzahlung in Freistellungstage getauscht werden können; die Details stammen aus einer Sekundärquelle und werden hier nur als Hinweis genannt.
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