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Pension und Ruhestand: Grundlagen für angehende Beamte

Dieser Artikel enthält Empfehlungslinks.

Viele angehende Beamtinnen und Beamte schauen beim Einstieg nur auf das Einstiegsgehalt – die Pension spielt gefühlt „irgendwann später" eine Rolle. Dabei lohnt es sich, die Grundmechanik von Anfang an zu verstehen.

1. Wie funktioniert die Beamtenpension?

Beamte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern erhalten im Alter ein Ruhegehalt (Pension). Die Höhe hängt ab von:

Dienstzeiten

Anrechenbare Dienstjahre – je mehr, desto höher die Pension. Pro Jahr ca. 1,79 % Ruhegehaltssatz.

Besoldungsgruppe

Die letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Besoldungsgruppe + Stufe) bestimmen die Berechnungsgrundlage.

Maximum

Das gesetzliche Maximum liegt bei rund 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (nach ~40 Dienstjahren).

2. Warum du schon als Neueinsteiger hinschauen solltest

Entscheidungen in den ersten Berufsjahren wirken oft Jahrzehnte nach:

  • Teilzeit oder Beurlaubung können deine anrechenbaren Zeiten mindern
  • Statuswechsel zwischen Beamtenverhältnis und anderen Beschäftigungen führen zu einer Mischung aus Pension und gesetzlicher Rente
  • Frühe Vorsorge (z. B. ETF-Sparplan) ist deutlich günstiger, wenn du früh anfängst – Zinseszinseffekt!

3. Beihilfe im Ruhestand

Auch im Ruhestand bekommst du in der Regel Beihilfe für Krankheitskosten.

Personenkreis
Beihilfesatz
Aktive Beamte (ohne Kinder)
50 %
Aktive Beamte (2+ Kinder)
70 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre)
70 %
Berücksichtigungsfähige Angehörige
70 %
Kinder
80 %

Achte schon beim Abschluss deiner PKV auf langfristig passende Tarife – der Beihilfesatz ändert sich im Ruhestand.

4. Vorzeitiger Ruhestand: Chancen und Risiken

Gerade im Lehramt oder in belastenden Berufen wird häufig über vorzeitigen Ruhestand nachgedacht:

  • Abschläge: Vorzeitiger Ruhestand bedeutet meist 3,6 % Abschlag pro Jahr vor der Regelaltersgrenze (max. 10,8 %)
  • Dienstunfähigkeit: Gesundheitliche Gründe können zum vorzeitigen Ruhestand führen – ärztliche Prüfung erforderlich
  • Finanzielle Lücke: Es kann Einkommenslücken geben, bis der Partner ebenfalls in Rente/Pension geht

Ein Pensionsrechner kann dir helfen, Szenarien durchzurechnen – ersetzt aber nicht die Beratung durch die Versorgungsstelle.

5. Erste Schritte für deine persönliche Vorsorge

  1. 1Pension ermitteln: Hole dir Infos über deine voraussichtliche Pension bei normalem Verlauf von der Versorgungsstelle deines Dienstherrn.
  2. 2Lebenssituation planen: Wie willst du im Alter leben? Miete abbezahlt? Familie? Reisen? Daraus ergibt sich dein Bedarf.
  3. 3Sparplan starten: Ein kleiner, konsequenter ETF-Sparplan (z. B. ab 100 €/Monat) baut neben der Pension ein solides Polster auf.

Hinweis: Die genauen Regeln zur Beamtenversorgung, zu Abschlägen und Beihilfen im Ruhestand unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern. Verlasse dich nicht nur auf allgemeine Informationen, sondern ziehe die offiziellen Unterlagen deines Dienstherrn heran.

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