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Weihnachtsgeld Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) nach TVöD, TV-L oder der Bundesbesoldung – Brutto und Netto auf einen Blick.

Jahressonderzahlung berechnen

Grundlage: §†20 TVöD-Bund. Bezugsmonat: Oktober.

JSZ-Sätze (§†20 TVöD-Bund)

EG 1–8: 90,0 %
EG 9–12: 80,0 %
EG 13–15: 60,0 %

JSZ Brutto

2.800,00 €

80,00 % × 3.500,00 €

JSZ Brutto
2.800,00 €
JSZ Netto ca. (SK 1)
1.193,50 €
Jahresbrutto ca.
44.800,00 €
Auszahlung
November

Netto-Wert ist eine Schätzung basierend auf dem Grenzsteuersatz.

Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst – das Wichtigste

Wann wird gezahlt?

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich im November ausgezahlt – zusammen mit dem Novembergehalt. Maßgeblich ist das Bruttogehalt des Oktobers. Sie müssen sich am 1. Dezember im ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden.

Anteilige Auszahlung

Wer nicht das ganze Jahr beschäftigt war, erhält eine anteilige Jahressonderzahlung: Für jeden Kalendermonat, in dem das Arbeitsverhältnis mindestens einen Tag bestanden hat, wird 1/12 der vollen Jahressonderzahlung ausgezahlt.

TVöD vs. TV-L Sätze

Die Prozentsätze unterscheiden sich:

  • TVöD EG 1–8: 90 % | TV-L EG 1–8: 65–75 %
  • TVöD EG 9–12: 80 % | TV-L EG 9–12: 60–70 %
  • TVöD EG 13–15: 60 % | TV-L EG 13–15: 50 %

Beamte: § 67 BBesG

Bundesbeamte erhalten Jährlichen Sonderzuschlag nach § 67 BBesG. Der Satz beträgt für Besoldungsgruppen A 1–A 8: 64,94 %, A 9–A 12: 56,62 %. Landesbeamte werden nach den jeweiligen Landesgesetzen abgerechnet.

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