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Polizei Besoldung 2026 – Gehalt, Dienstgrade & Zulagen

Polizeibeamte sind die zweitgrößte Beamtengruppe in Deutschland. Ihr Gehalt wird durch die A-Besoldung, Zulagen und landesspezifische Regelungen bestimmt. Dieser Artikel erklärt alles Wichtige übersichtlich.

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Die A-Besoldung der Polizei

Polizeibeamte werden nach der allgemeinen Beamtenbesoldung (A-Besoldung) eingruppiert. Die konkrete Besoldungsgruppe hängt von Laufbahn und Dienstgrad ab:

LaufbahnTypische DienstgradeBesoldung
Mittlerer DienstPolizeimeister bis PHMA 7 – A 9
Gehobener DienstPolizeikommissar bis EPHKA 9 – A 13
Höherer DienstPolizeirat bis LPDA 13 – A 16

Zulagen für Polizeibeamte

Neben dem Grundgehalt erhalten Polizeibeamte im aktiven Vollzugsdienst verschiedene Zulagen, die das Nettogehalt spürbar erhöhen:

Polizeizulage

Ca. 70–130 €/Monat je nach Bundesland. Wird für den aktiven Polizeivollzugsdienst gezahlt. Steuerpflichtig, aber ohne Sozialabgaben.

Wechselschichtzulage

Für regelmäßigen Wechselschichtdienst ca. 105 €/Monat. Wird bei mindestens 5 Nachtschichten pro Monat im Durchschnitt gewährt.

Nacht- und Feiertagszulagen

Steuerfreie Zuschläge für Nachtarbeit (25 % des Stundenentgelts), Sonntagsarbeit (25 %) und Feiertagsarbeit (bis 125 %). Erhöhen das Netto spürbar.

Leistungsprämien

Einmalige Prämien oder Zulagen für besondere Leistungen. Höhe und Verfügbarkeit sind haushaltabhängig und variieren je nach Bundesland.

Bundespolizei vs. Landespolizei

Deutschland hat neben der Polizei der 16 Bundesländer auch die Bundespolizei (BPOL) mit ca. 50.000 Beamten. Die Besoldung unterscheidet sich:

Landespolizei

  • Besoldung nach jeweiliger Landesbesoldungsordnung
  • Bayern, Hamburg, BW: überdurchschnittlich
  • Ostdeutsche Länder: tendenziell niedriger
  • Zuständig für allgemeinen Polizeidienst im Land

Bundespolizei

  • Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) – einheitlich bundesweit
  • Derzeit leicht unter Top-Bundesländern
  • Bundespolizeizulage ca. 100–130 €/Monat
  • Grenzschutz, Bahnpolizei, Unterstützung Länder

Für die Bundespolizei nutzen Sie unseren Bundespolizei-Rechner.

Häufige Fragen

Was verdient ein Polizist nach der Ausbildung?

Nach dem Studium (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung) steigen Polizeikommissare i.d.R. in A 9 oder A 10 (Stufe 1–2) ein. Das Netto beträgt je nach Bundesland ca. 1.900–2.200 € zuzüglich Zulagen.

Kann man als Polizist in ein anderes Bundesland wechseln?

Ja, Versetzungen zwischen Bundesländern sind möglich (Gegenseitigkeitsabkommen der Länder), aber aufwendig. Die Besoldung passt sich dem aufnehmenden Land an. Bei einem Wechsel von Sachsen nach Bayern kann das Gehalt deutlich steigen.

Bekommen Polizisten eine Pension?

Ja. Als Beamte erhalten Polizisten Beamtenpension (Ruhegehalt), das bis zu 71,75 % der letzten Besoldung betragen kann. Das Pensionsalter für den Vollzugsdienst ist in vielen Ländern auf 60–62 Jahre abgesenkt.

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