Geltungsbereich TV-N NRW
Der TV-N NRW gilt für Beschäftigte in öffentlichen Nahverkehrsbetrieben in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Er umfasst Bus- und Straßenbahnfahrer sowie technisches Personal.
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt nach dem Tarifvertrag Nahverkehr (NRW). Gilt auch in Baden-Württemberg und Niedersachsen – gültig ab 1. Mai 2026.
Anzeige
Der TV-N NRW gilt für Beschäftigte in öffentlichen Nahverkehrsbetrieben in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Er umfasst Bus- und Straßenbahnfahrer sowie technisches Personal.
Die Erhöhung zum 01.05.2026 betraegt +3,3 %. Damit folgt der TV-N der zweiten Stufe der TVoeD-Tarifrunde 2025. Die Jahressonderzahlung beläuft sich auf 95 %.
Ab 1. Mai 2026 steigen die Entgelte im TV-N NRW um +3,3 %. Ab 1. Januar 2027 folgt eine weitere Anpassung. Die Jahressonderzahlung erhöht sich dann auf 100 %.
Besoldungs-Alarm — kostenlos & unverbindlich
Werde sofort informiert, wenn neue Besoldungstabellen oder Tariferhöhungen online gehen. Kein Spam, nur ein Mal pro Ereignis.
Anzeige