Betriebsrentenrechner öffentlicher Dienst 2026
Berechnen Sie Ihre voraussichtliche VBL-Betriebsrente (Zusatzversorgung) als Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Inklusive Schätzung der gesetzlichen Rente und Gesamtversorgung.
Versorgungspunkte
Pro Beschäftigungsjahr erhalten Sie Versorgungspunkte. Diese ergeben sich aus Ihrem Gehalt im Verhältnis zum Referenzentgelt (ca. 40.824 €), multipliziert mit einem altersabhängigen Faktor.
Messbetrag
Jeder Versorgungspunkt ist 4,00 € monatliche Rente wert. Bei 100 Versorgungspunkten erhalten Sie also 400 € Betriebsrente im Monat — zusätzlich zur gesetzlichen Rente.
Gesamtversorgung
Ihre Altersversorgung setzt sich aus gesetzlicher Rente und VBL-Betriebsrente zusammen. Zusammen bilden sie die „Gesamtversorgung“. Privates Sparen (z. B. Riester) ergänzt diese beiden Säulen.
Altersvorsorge im Vergleich: Beamte vs. Tarifbeschäftigte
Beamte: Pension (BeamtVG)
- • Bis zu 71,75 % der letzten Dienstbezüge
- • Keine eigenen Beiträge (aus Steuermitteln)
- • PKV mit Beihilfe (70 % im Ruhestand)
- • Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand
Tarifbeschäftigte: Rente + VBL
- • Gesetzliche Rente (ca. 48 % des Durchschnittseinkommens)
- • VBL-Betriebsrente als Zusatzversorgung
- • Eigene Beiträge zur Sozialversicherung
- • GKV-Beiträge auch im Ruhestand
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Häufige Fragen zur VBL-Betriebsrente
Was ist die VBL?
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist die größte betriebliche Zusatzversorgungseinrichtung in Deutschland. Sie bietet Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine Betriebsrente, die die gesetzliche Rente ergänzt. Über 5 Millionen Beschäftigte sind bei der VBL versichert.
Wie hoch ist die VBL-Betriebsrente typischerweise?
Bei einer durchschnittlichen Beschäftigungsdauer von 35 Jahren und einem Monatsbrutto von ca. 4.000 € liegt die VBL-Betriebsrente typischerweise bei 300 bis 600 € monatlich. Die genaue Höhe hängt von Eintrittsalter, Gehaltsentwicklung und Versicherungsdauer ab.
Muss ich selbst Beiträge zur VBL zahlen?
Ja. Bei der VBL Klassik (Pflichtversicherung) zahlen Arbeitnehmer einen Eigenbeitrag von ca. 1,81 % (West) bzw. 2 % (Ost) des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber zahlt einen deutlich höheren Anteil von ca. 6,45 % (West).
Wird die VBL-Rente versteuert?
Ja, die VBL-Betriebsrente ist voll steuerpflichtig als „sonstige Einkünfte“ nach § 22 Nr. 5 EStG. Hinzu kommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die hier angezeigte Rente ist daher brutto — netto bleibt je nach Steuersatz und Sozialabgaben weniger.