Sozialversicherung
Anders als Beamte zahlen Tarifbeschäftigte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden jeweils hälftig mit dem Arbeitgeber geteilt.
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt als Tarifbeschäftigter im Bundesdienst. Entgeltgruppen E 1 bis E 15Ü – gültig ab April 2025.
Anders als Beamte zahlen Tarifbeschäftigte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden jeweils hälftig mit dem Arbeitgeber geteilt.
Die meisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind pflichtversichert in der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Der Arbeitnehmer-Anteil beträgt 1,81 % des Bruttoeinkommens.
Im TVöD gibt es 6 Erfahrungsstufen. Der Aufstieg erfolgt nach 1 Jahr (Stufe 2), 2 Jahren (Stufe 3), 3 Jahren (Stufe 4), 4 Jahren (Stufe 5) und 5 Jahren (Stufe 6).