Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst
Die Jahressonderzahlung – umgangssprachlich "Weihnachtsgeld" – ist ein fester Bestandteil der Vergütung im öffentlichen Dienst. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Tarifvertrag, der Entgeltgruppe und bei Beamten vom Bundesland ab. Hier findest du alle Details auf einen Blick.
📅 Auszahlungstermin
TVöD & TV-L: Mit dem November-Gehalt (Auszahlung Ende November).
Beamte: Je nach Bundesland im November oder Dezember – manche Länder haben die Sonderzahlung in die monatlichen Bezüge integriert.
Jahressonderzahlung TVöD (VKA)
Bemessungsgrundlage: durchschnittliches Entgelt der Monate Juli, August und September.
Jahressonderzahlung TV-L
Bemessungsgrundlage: Tabellenentgelt im November.
Sonderzahlung Beamte nach Bundesland
Auswahl – weitere Bundesländer haben ähnlich individuelle Regelungen.
Wie wird die Sonderzahlung berechnet?
Häufige Fragen
- Wann wird ausgezahlt?
- TVöD und TV-L: mit dem November-Gehalt. Beamte: je nach Bundesland November oder Dezember.
- Bekomme ich auch in der Probezeit Weihnachtsgeld?
- Ja, anteilig – 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat, sofern du am 1. Dezember im Dienst bist.
- Bekommen Teilzeitkräfte weniger?
- Ja, anteilig zum Beschäftigungsumfang. Bei 50 % Teilzeit gibt es 50 % der Jahressonderzahlung.
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