Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst
Die Jahressonderzahlung – umgangssprachlich "Weihnachtsgeld" – ist ein fester Bestandteil der Vergütung im öffentlichen Dienst. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Tarifvertrag, der Entgeltgruppe und bei Beamten vom Bundesland ab. Hier findest du alle Details auf einen Blick.
📅 Auszahlungstermin
TVöD & TV-L: Auszahlung im November.
Beamte: Nach Bundes- oder Landesrecht.
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Jahressonderzahlung TVöD
Ab 2026 gelten in der VKA 85 % einheitlich; im Bereich BT-K/BT-B erhalten EG 1–8 90 %. Beim Bund gelten gruppenbezogene Sätze.
Jahressonderzahlung TV-L
Die Bemessungsgrundlage ist der Durchschnitt der Entgelte von Juli bis September. Die Auszahlung erfolgt im November; Anspruch besteht bei einem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember.
Jahressonderzahlung TV-H
Sonderzahlung Beamte nach Bundesland
Zusammenstellung aus Tarif- und Besoldungsübersichten (dbb, Landesfinanzverwaltungen, Fachportale), Stand 01.10.2026. Maßgeblich ist das jeweilige Landesrecht.
Wie wird die Sonderzahlung berechnet?
Beispielrechnung
Beispiel für eine Beschäftigte im TVöD Bund: Bei einer tariflichen Bemessungsgrundlage von 3.000 € und einem Satz von 90 % ergibt sich vor Kürzungen und Abzügen:
3.000 € × 0,90 = 2.700 € brutto.
Das ist eine Rechenillustration, keine Aussage über eine bestimmte Entgeltgruppe oder individuelle Abrechnung. Der anzuwendende Tabellenwert muss aus der aktuellen Entgelttabelle und dem Tarifbereich entnommen werden.
Was zählt zur Bemessungsgrundlage?
Die Bemessungsgrundlage ist keine frei wählbare Summe aller Zahlungen. Welche Entgeltbestandteile einbezogen oder ausgenommen werden, ergibt sich aus dem jeweils geltenden § 20 TVöD beziehungsweise § 20 TV-L und den dort genannten tariflichen Verweisen.
Für eine korrekte Abrechnung müssen deshalb Tarifbereich, Entgeltgruppe, Zeitraum und die tatsächlich gezahlten tariflichen Entgeltbestandteile gemeinsam geprüft werden.
Wer bekommt die Zahlung nicht oder nur anteilig?
Anspruch und Kürzung hängen von den Voraussetzungen des anwendbaren Tarifvertrags ab. Besonders relevant sind das Arbeitsverhältnis am tariflich bestimmten Stichtag, Zeiten ohne Entgeltanspruch und die im Tariftext geregelten Ausnahmen.
Eine individuelle Entscheidung lässt sich daraus ohne Prüfung des Arbeitsverhältnisses, der Entgeltfortzahlung und des Tarifbereichs nicht ableiten.
Häufige Fragen
- Wann wird die Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst ausgezahlt?
- Im TVöD und TV-L wird die Jahressonderzahlung im November ausgezahlt. Im TV-L besteht der Anspruch bei einem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember. Für Beamte richtet sich der Auszahlungstermin nach dem Bundes- oder Landesrecht; die Länderregelungen sind in der Tabelle aufgeführt.
- Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD und im TV-L?
- Im TVöD Bund gelten ab 2026 95 % für EG 1–8, 90 % für EG 9a–12 und 75 % für EG 13–15. In der VKA gelten 85 % einheitlich; im Bereich BT-K/BT-B erhalten EG 1–8 90 %. Im TV-L gelten 87,43 % für E 1–4, 88,14 % für E 5–8, 74,35 % für E 9a–11, 46,47 % für E 12–13 und 32,53 % für E 14–15. Im TV-H ab 2025 gelten 90 v. H. für EG 1–8, KR 5–8, S 2–S 8b sowie Pauschalgruppen I–IV und ständige persönliche Fahrer; für EG 9a–15/16, KR 9–12 und S 9–S 18 gelten 60 v. H.
- Bekommen Beamte Weihnachtsgeld?
- Die Regelungen unterscheiden sich nach Dienstherr und Bundesland. Die Tabelle zeigt die Angaben für Bund und Länder; bei Hamburg, Niedersachsen und Thüringen sind Gesetzesentwürfe ausdrücklich als noch nicht in Kraft gekennzeichnet.
- Bekomme ich die Jahressonderzahlung auch in der Probezeit?
- Für den TV-L nennt § 20 Abs. 2 TV-L als Stichtag den 1. Dezember; der Anspruch besteht bei einem Arbeitsverhältnis an diesem Tag. Für andere Tarifbereiche und für Beamte gelten deren jeweilige Regelungen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- TdL: § 20 TV-L
- Tarifübersichten: tv-l-rechner.de, entgeltgruppen.com, deutschland-rechner.de und oeffentlicher-dienst-news.de.
- Hessische Bezügestelle: „Bemessungssätze Jahressonderzahlung ab 2019“.
- Nds. Finanzministerium: „Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge 2025 bis 2028“.
- dbb Besoldungstabelle Schleswig-Holstein ab 01.01.2026.
- beamtenbesoldung.org: Länderübersicht, Stand 22.09.2026.
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