Für alle Bundesländer
Der TV-L (auch ohne Bindestrich als TV L bezeichnet) gilt bundesweit für Tarifbeschäftigte aller 16 Länder – von Nordrhein-Westfalen (NRW) über Bayern und Baden-Württemberg bis Sachsen. Nur Hessen bildet eine Ausnahme: Dort gilt der eigene TV-H. Die Entgelttabelle ist in allen anderen Ländern identisch.