Für alle Bundesländer
Der TV-L gilt für Tarifbeschäftigte aller Bundesländer außer Hessen (dort gilt der TV-H). Er regelt Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub für Angestellte im Landesdienst.
Berechnen Sie Ihr Netto-Gehalt als Tarifbeschäftigter im Landesdienst. Gültig ab April 2026 – Erhöhung +2,8 %.
Aktualisiert: Neue TV-L-Tabelle ab 1. April 2026
Die Entgelttabelle wurde auf den Stand ab 01.04.2026 aktualisiert (+ 2,8 %, mind. 100 €). Gültig bis 28.02.2027. Nächste Erhöhung: + 2,0 % ab 01.03.2027.
Anzeige
Der TV-L gilt für Tarifbeschäftigte aller Bundesländer außer Hessen (dort gilt der TV-H). Er regelt Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub für Angestellte im Landesdienst.
Anders als Beamte (welche meist von der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit sind) zahlen TV-L-Beschäftigte reguläre Sozialversicherungsbeiträge: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Dazu kommt die VBL-Zusatzversorgung für die Betriebsrente.
Der TV-L gilt für Länder-Beschäftigte, der TVöD für Bund und Kommunen. Die Entgeltgruppen sind ähnlich aufgebaut, aber die Beträge und Stufenlaufzeiten können sich unterscheiden.
Besoldungs-Alarm — kostenlos & unverbindlich
Werde sofort informiert, wenn neue Besoldungstabellen oder Tariferhöhungen online gehen. Kein Spam, nur ein Mal pro Ereignis.
Anzeige