AVR Caritas
Die AVR (Allgemeine Vergütungsregelung) der Caritas ist das kirchliche Arbeitsrecht für rund 700.000 Beschäftigte beim Deutschen Caritasverband. Anlage 3 gilt für den allgemeinen Dienst.
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt als Caritas-Beschäftigter. AVR Anlage 3 (allgemeiner Dienst) – gültig ab Juli 2025.
Die AVR (Allgemeine Vergütungsregelung) der Caritas ist das kirchliche Arbeitsrecht für rund 700.000 Beschäftigte beim Deutschen Caritasverband. Anlage 3 gilt für den allgemeinen Dienst.
Die Caritas AVR verwendet Gruppen (Gr. 1–12) statt E-Gruppen – mit bis zu 10 Erfahrungsstufen. Für Pflegekräfte gilt Anlage 31 (P-Gruppen), für erzieherische Berufe Anlage 33 (S-Gruppen).
Ab Juli 2025: +3,0 % (mindestens 110 €). Laufzeit bis Januar 2026.