AVR Caritas
Die AVR (Allgemeine Vergütungsregelung) der Caritas ist das kirchliche Arbeitsrecht für rund 700.000 Beschäftigte beim Deutschen Caritasverband. Anlage 3 gilt für den allgemeinen Dienst.
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt als Caritas-Beschäftigter. AVR Anlage 3 (allgemeiner Dienst) – gültig ab Juli 2025.
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Die AVR (Allgemeine Vergütungsregelung) der Caritas ist das kirchliche Arbeitsrecht für rund 700.000 Beschäftigte beim Deutschen Caritasverband. Anlage 3 gilt für den allgemeinen Dienst.
Die Caritas AVR verwendet Gruppen (Gr. 1–12) statt E-Gruppen – mit bis zu 10 Erfahrungsstufen. Für Pflegekräfte gilt Anlage 31 (P-Gruppen), für erzieherische Berufe Anlage 33 (S-Gruppen).
Ab Juli 2025: +3,0 % (mindestens 110 €). Laufzeit bis Januar 2026.
Ab Februar 2026 ist eine weitere Tarifanpassung vorgesehen. Da die entsprechenden Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission im "Dritten Weg" der Kirchen gefasst werden und sich teils an künftigen Abschlüssen im öffentlichen Dienst (TVöD) orientieren, sind die Rechner-Werte für 2026 als PROGNOSE zu verstehen.
Der Rechner ermittelt das Nettogehalt ausgehend vom Grundentgelt der jeweiligen Gruppe (Anlage 3) und der individuellen Erfahrungsstufe.
Davon werden die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (falls anfallend), Kirchensteuer sowie die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Ebenso wird die betriebliche Altersversorgung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) als Pflichtabzug berücksichtigt, die das Netto mindert, aber rentensteigernd wirkt.
Beispiel für einen Sozialarbeiter (allgemeiner Dienst, Anlage 3) in Gruppe 4a (Stufe 3), ledig (Steuerklasse I), keine Kinder, 9% Kirchensteuer:
Werte gerundet. Das Beispiel geht von regulären Sätzen der Sozialversicherung und der kirchlichen Zusatzversorgungskasse aus.
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