Bereitschaftsdienst-Rechner TVöD 2026
Berechnen Sie Ihre Zusatzvergütung für Bereitschaftsdienst (§ 45 TVöD) und Rufbereitschaft (§ 8 TVöD) – mit Stundenentgelt, Bewertungsstufen und Gesamtbetrag auf einen Blick.
Diensttyp
Bereitschaftsdienst (§ 45 TVöD)
Rufbereitschaft (§ 8 TVöD)
Ihr Ergebnis
Diese Vergütung ist grundsätzlich steuerpflichtig. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit innerhalb des Dienstes können nach § 3b EStG bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen steuerfrei sein.
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Ärzte: anderes Vergütungssystem (TV-Ärzte)
Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern und Universitätskliniken unterliegen dem TV-Ärzte (VKA oder TdL) mit 7 Bereitschaftsdienststufen (I–VII, 25–95 % des Stundenentgelts). Dieser Rechner oben basiert auf TVöD § 45 und ist für den ärztlichen Dienst nur eingeschränkt geeignet.
Häufige Fragen
- Wie wird Bereitschaftsdienst im TVöD vergütet?
- Bereitschaftsdienst (§ 45 TVöD) wird nicht als volle Arbeitszeit, sondern je nach Bewertungsstufe A–D mit 15 %, 25 %, 40 % oder 49 % der geleisteten Stunden bewertet. Diese bewerteten Stunden werden zum regulären Stundenentgelt vergütet.
- Was ist der Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft?
- Beim Bereitschaftsdienst müssen Sie sich am Arbeitsplatz aufhalten (z. B. im Krankenhaus), können sich aber ausruhen. Bei der Rufbereitschaft (§ 8 TVöD) können Sie zu Hause sein, müssen aber innerhalb vereinbarter Zeit erreichbar sein und die Arbeit aufnehmen können.
- Wie berechnet sich das Stundenentgelt?
- Das Stundenentgelt ergibt sich aus dem monatlichen Bruttogehalt geteilt durch die monatlichen Sollstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Bei 39 Wochenstunden und 3.700 € brutto ergibt das ca. 21,76 €/Stunde.
- Welche Bewertungsstufe gilt für meinen Bereitschaftsdienst?
- Die Bewertungsstufe richtet sich danach, wie oft Sie während des Bereitschaftsdienstes tatsächlich tätig werden (durchschnittliche Inanspruchnahme). Stufe A: bis 10 %, B: bis 25 %, C: bis 40 %, D: bis 49 %. Die konkrete Einstufung wird per Dienstvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Personalrat/Betriebsrat festgelegt.
- Gilt dieser Rechner auch für Ärzte?
- Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern unterliegen dem TV-Ärzte (VKA oder TdL) mit einem eigenen System aus 7 Bereitschaftsdienststufen (I–VII, 25–95 % des Stundenentgelts). Nutzen Sie dafür unsere spezialisierten Ärzte-Rechner.
- Ist die Bereitschaftsdienstvergütung steuerpflichtig?
- Ja, die Grundvergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ist steuerpflichtig. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die innerhalb des Bereitschaftsdienstes anfallen, können nach § 3b EStG bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen steuerfrei sein.
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