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Bereitschaftsdienst-Rechner TVöD 2026

Berechnen Sie Ihre Zusatzvergütung für Bereitschaftsdienst (§ 45 TVöD) und Rufbereitschaft (§ 8 TVöD) – mit Stundenentgelt, Bewertungsstufen und Gesamtbetrag auf einen Blick.

Diensttyp

Bereitschaftsdienst (§ 45 TVöD)

Rufbereitschaft (§ 8 TVöD)

Ihr Ergebnis

Stundenentgelt21,89 €/h
BD-Vergütung (Stufe C, 40 h)350,30 €
RF-Vergütung (72 h gesamt)262,72 €
Gesamt-Zusatzvergütung613,02 €/Monat brutto

Diese Vergütung ist grundsätzlich steuerpflichtig. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit innerhalb des Dienstes können nach § 3b EStG bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen steuerfrei sein.

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Ärzte: anderes Vergütungssystem (TV-Ärzte)

Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern und Universitätskliniken unterliegen dem TV-Ärzte (VKA oder TdL) mit 7 Bereitschaftsdienststufen (I–VII, 25–95 % des Stundenentgelts). Dieser Rechner oben basiert auf TVöD § 45 und ist für den ärztlichen Dienst nur eingeschränkt geeignet.

Häufige Fragen

Wie wird Bereitschaftsdienst im TVöD vergütet?
Bereitschaftsdienst (§ 45 TVöD) wird nicht als volle Arbeitszeit, sondern je nach Bewertungsstufe A–D mit 15 %, 25 %, 40 % oder 49 % der geleisteten Stunden bewertet. Diese bewerteten Stunden werden zum regulären Stundenentgelt vergütet.
Was ist der Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft?
Beim Bereitschaftsdienst müssen Sie sich am Arbeitsplatz aufhalten (z. B. im Krankenhaus), können sich aber ausruhen. Bei der Rufbereitschaft (§ 8 TVöD) können Sie zu Hause sein, müssen aber innerhalb vereinbarter Zeit erreichbar sein und die Arbeit aufnehmen können.
Wie berechnet sich das Stundenentgelt?
Das Stundenentgelt ergibt sich aus dem monatlichen Bruttogehalt geteilt durch die monatlichen Sollstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Bei 39 Wochenstunden und 3.700 € brutto ergibt das ca. 21,76 €/Stunde.
Welche Bewertungsstufe gilt für meinen Bereitschaftsdienst?
Die Bewertungsstufe richtet sich danach, wie oft Sie während des Bereitschaftsdienstes tatsächlich tätig werden (durchschnittliche Inanspruchnahme). Stufe A: bis 10 %, B: bis 25 %, C: bis 40 %, D: bis 49 %. Die konkrete Einstufung wird per Dienstvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Personalrat/Betriebsrat festgelegt.
Gilt dieser Rechner auch für Ärzte?
Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern unterliegen dem TV-Ärzte (VKA oder TdL) mit einem eigenen System aus 7 Bereitschaftsdienststufen (I–VII, 25–95 % des Stundenentgelts). Nutzen Sie dafür unsere spezialisierten Ärzte-Rechner.
Ist die Bereitschaftsdienstvergütung steuerpflichtig?
Ja, die Grundvergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ist steuerpflichtig. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die innerhalb des Bereitschaftsdienstes anfallen, können nach § 3b EStG bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen steuerfrei sein.
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