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Zulagen im öffentlichen Dienst
Übersicht 2026

Neben dem Grundgehalt gibt es im öffentlichen Dienst zahlreiche Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen. Tarifbeschäftigte richten sich nach ihrem Tarifvertrag; Beamte nach dem Besoldungsrecht des Dienstherrn. Die Übersicht zeigt Kategorien und verweist bei konkreten Beträgen auf die jeweilige Primärregelung.

18 von 18 Zulagen angezeigt

Familienzuschlag Stufe 1

Familie

Zuschlag für verheiratete Beamte bzw. eingetragene Lebenspartner.

Betrag:Nach Bund- oder Landesrecht
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:§§ 39 ff. BBesG / jeweiliges LBesG

Familienzuschlag Stufe 2 (1.–2. Kind)

Familie

Zuschlag pro Kind (zusätzlich zu Stufe 1).

Betrag:Nach Bund- oder Landesrecht
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:§ 40 BBesG / jeweiliges LBesG

Familienzuschlag ab 3. Kind

Familie

Erhöhter Kinderzuschlag ab dem dritten Kind.

Betrag:Nach Bund- oder Landesrecht
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:§ 40 BBesG / jeweiliges LBesG

Kinderbezogener Entgeltbestandteil

Familie

Kinderbezogene Entgeltbestandteile können als Besitzstand nach Überleitungsrecht fortbestehen.

Betrag:Nur bei bestätigtem Besitzstand nach TVÜ
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Tarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:TVÜ-VKA / TVÜ-Länder; Einzelfallprüfung

Amtszulage

Amt & Funktion

Fester Zuschlag für bestimmte Besoldungsgruppen (z.B. A 9z, A 13z).

Betrag:Nach Besoldungsordnung
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:Anlagen I, IX BBesG

Stellenzulage (allgemeine)

Amt & Funktion

Zulage für herausgehobene Funktionen (z.B. Sachgebietsleitung, IT-Sicherheit).

Betrag:Nach Besoldungsordnung
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:Anlage IX BBesG / LBesG

Leitungsfunktionszulage

Amt & Funktion

Zulage für Abteilungsleiter, Referatsleiter oder ähnliche Führungspositionen.

Betrag:Nach Besoldungsordnung
Geltung:Bund
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:Anlage IX BBesG

Funktionszulage (TVöD)

Amt & Funktion

Für Tarifbeschäftigte mit herausgehobener Verantwortung.

Betrag:nach Entgeltordnung
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Tarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:Entgeltordnung TVöD Bund/VKA

Polizeizulage

Dienst & Einsatz

Monatliche Zulage für Polizeivollzugsbeamte im Bund und in den Ländern.

Betrag:Nach Bund- oder Landesrecht
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:§37 BBesG / LBesG

Feuerwehrzulage

Dienst & Einsatz

Zulage für Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr.

Betrag:Nach Bund- oder Landesrecht
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:Anlage IX BBesG / LBesG

Wechselschichtzulage

Dienst & Einsatz

Für Tarifbeschäftigte mit ständigem Wechselschichtdienst; Beamtenrecht ist gesondert zu prüfen.

Betrag:TVöD: 200 € / Monat; TV-L: 200 € / Monat ab 01.07.2026
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Tarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:§ 8 TVöD / § 8 TV-L

Schichtzulage

Dienst & Einsatz

Für ständigen Schichtdienst nach der jeweils geltenden Tarifregelung.

Betrag:TVöD: 100 € / Monat; TV-L: 100 € / Monat ab 01.07.2026
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Tarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:§ 8 TVöD / § 8 TV-L

Auslandsdienstbezüge

Dienst & Einsatz

Zuschlag bei Verwendung im Ausland (Auswärtiges Amt, Bundeswehr etc.).

Betrag:Nach Auslandsbesoldungsrecht
Geltung:Bund
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:§52 ff. BBesG

Erschwerniszulage

Dienst & Einsatz

Für gesundheitsgefährdende oder besonders belastende Tätigkeiten.

Betrag:Nach Erschwerniszulagenrecht oder Tarifvertrag
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
BeamteTarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:EZulV / LBesG

Ballungsraumzulage (München)

Sonstige

Zuschlag für Beamte und Tarifbeschäftigte im Ballungsraum München.

Betrag:Nach Art. 94 BayBesG
Geltung:Einzelne Länder
Berechtigt:
BeamteTarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:Art. 94 BayBesG

Vermögenswirksame Leistungen

Sonstige

Arbeitgeberzuschuss zu VL-Sparverträgen.

Betrag:Nach Arbeits- oder Dienstrecht
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
BeamteTarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:5. VermBG / TVöD §23

Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)

Sonstige

Einmalzahlung, abhängig von Entgeltgruppe und Bundesland.

Betrag:Nach Tarifvertrag oder Sonderzahlungsrecht
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
BeamteTarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:§20 TVöD / SoZuwG / LBesG

Leistungsprämie

Sonstige

Einmalige oder dauerhafte Prämie für besondere Leistungen.

Betrag:Nach Besoldungs- oder Tarifrecht
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
BeamteTarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:§42a BBesG / §18 TVöD

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Welche Zulagen gibt es – und für wen?

Schicht- und Wechselschichtzulagen betreffen vor allem tarifliche Arbeitszeitmodelle. Familien-, Amts-, Stellen- und Erschwerniszulagen können an Beamtenstatus, Funktion, Tätigkeit oder besondere Belastungen anknüpfen. Die Voraussetzungen und Beträge sind nicht bundesweit einheitlich. Für Schichtzulagen ist die Detailseite zur Schichtzulage maßgeblich.

FAQ zu Zulagen

Welche Zulagen gibt es im öffentlichen Dienst?
Welche Zulage gilt, hängt von Tarifvertrag, Besoldungsrecht, Tätigkeit und Dienstherrn ab. Die Übersicht ordnet die wichtigsten Kategorien und verweist bei Beträgen auf die jeweils geltende Primärregelung.
Sind Zulagen im öffentlichen Dienst steuerpflichtig?
Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Zahlung und der gesetzlichen Einordnung ab. Für eine individuelle Einordnung sind die Abrechnung und die steuerlichen Vorschriften maßgeblich.
Muss ich Zulagen beantragen?
Das ist je nach Zulagenart unterschiedlich. Maßgeblich sind die jeweilige Besoldungs- oder Tarifregelung und das Verfahren beim Dienstherrn oder Arbeitgeber.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Konkrete Beträge müssen aus dem jeweiligen Besoldungsgesetz, einer Besoldungsverordnung, dem Tarifvertrag oder dem einschlägigen Überleitungsrecht geprüft werden. Für die Schichtzulagen gelten insbesondere die aktuellen Fassungen von TVöD beim BMI und TV-L bei der TdL.

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