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Zulagen im öffentlichen Dienst
Komplette Übersicht 2025

Neben dem Grundgehalt gibt es im öffentlichen Dienst zahlreiche Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen. Manche stehen allen Beschäftigten zu (z.B. Familienzuschlag), andere nur bestimmten Berufsgruppen (z.B. Polizeizulage). Hier finden Sie die wichtigsten Zulagen auf einen Blick.

18 von 18 Zulagen angezeigt

Familienzuschlag Stufe 1

Familie

Zuschlag für verheiratete Beamte bzw. eingetragene Lebenspartner.

Betrag:147 – 158 € / Monat
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:§39 ff. BBesG / LBesG

Familienzuschlag Stufe 2 (1.–2. Kind)

Familie

Zuschlag pro Kind (zusätzlich zu Stufe 1).

Betrag:129 – 145 € / Kind / Monat
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:§40 BBesG / LBesG

Familienzuschlag ab 3. Kind

Familie

Erhöhter Kinderzuschlag ab dem dritten Kind.

Betrag:380 – 420 € / Kind / Monat
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:§40 BBesG / LBesG

Kinderbezogener Entgeltbestandteil

Familie

Eltern im TVöD/TV-L erhalten pro Kind eine monatliche Zulage.

Betrag:ca. 130 € / Kind / Monat
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Tarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:§29 TVöD / §29 TV-L

Amtszulage

Amt & Funktion

Fester Zuschlag für bestimmte Besoldungsgruppen (z.B. A 9z, A 13z).

Betrag:30 – 350 € / Monat
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:Anlagen I, IX BBesG

Stellenzulage (allgemeine)

Amt & Funktion

Zulage für herausgehobene Funktionen (z.B. Sachgebietsleitung, IT-Sicherheit).

Betrag:50 – 250 € / Monat
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:Anlage IX BBesG / LBesG

Leitungsfunktionszulage

Amt & Funktion

Zulage für Abteilungsleiter, Referatsleiter oder ähnliche Führungspositionen.

Betrag:100 – 500 € / Monat
Geltung:Bund
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:Anlage IX BBesG

Funktionszulage (TVöD)

Amt & Funktion

Für Tarifbeschäftigte mit herausgehobener Verantwortung.

Betrag:nach Entgeltordnung
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Tarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:Entgeltordnung TVöD Bund/VKA

Polizeizulage

Dienst & Einsatz

Monatliche Zulage für Polizeivollzugsbeamte im Bund und in den Ländern.

Betrag:135 – 230 € / Monat
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:§37 BBesG / LBesG

Feuerwehrzulage

Dienst & Einsatz

Zulage für Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr.

Betrag:135 – 200 € / Monat
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:Anlage IX BBesG / LBesG

Wechselschichtzulage

Dienst & Einsatz

Für Beamte und Tarifbeschäftigte mit ständigem Wechselschichtdienst.

Betrag:105 – 155 € / Monat
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
BeamteTarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:§17a EZulV / §8 TVöD

Schichtzulage

Dienst & Einsatz

Für ständigen Schichtdienst (ohne Wechsel).

Betrag:50 – 80 € / Monat
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
BeamteTarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:§17b EZulV / §8 TVöD

Auslandsdienstbezüge

Dienst & Einsatz

Zuschlag bei Verwendung im Ausland (Auswärtiges Amt, Bundeswehr etc.).

Betrag:300 – 6.000 € / Monat (ortsabhängig)
Geltung:Bund
Berechtigt:
Beamte
Rechtsgrundlage:§52 ff. BBesG

Erschwerniszulage

Dienst & Einsatz

Für gesundheitsgefährdende oder besonders belastende Tätigkeiten.

Betrag:1 – 10 € / Stunde
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
BeamteTarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:EZulV / LBesG

Ballungsraumzulage (München)

Sonstige

Zuschlag für Beamte und Tarifbeschäftigte im Ballungsraum München.

Betrag:bis 178 € / Monat (+ 25 € pro Kind)
Geltung:Einzelne Länder
Berechtigt:
BeamteTarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:Art. 94 BayBesG

Vermögenswirksame Leistungen

Sonstige

Arbeitgeberzuschuss zu VL-Sparverträgen.

Betrag:6,65 € / Monat (Beamte Bund)
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
BeamteTarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:5. VermBG / TVöD §23

Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)

Sonstige

Einmalzahlung, abhängig von Entgeltgruppe und Bundesland.

Betrag:30 – 95 % eines Monatsgehalts
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
BeamteTarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:§20 TVöD / SoZuwG / LBesG

Leistungsprämie

Sonstige

Einmalige oder dauerhafte Prämie für besondere Leistungen.

Betrag:bis zu einer Monatsvergütung
Geltung:Bundesweit
Berechtigt:
BeamteTarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:§42a BBesG / §18 TVöD

FAQ zu Zulagen

Sind Zulagen steuerpflichtig?
In der Regel ja. Die meisten Zulagen (Familienzuschlag, Amtszulage, Stellenzulage) sind steuerpflichtiges Einkommen. Ausnahmen gelten für bestimmte Erschwerniszulagen und steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§3b EStG).
Werden Zulagen bei der Pension berücksichtigt?
Nicht alle. Der Familienzuschlag ist ruhegehaltsfähig. Stellenzulagen sind es nur, wenn sie mindestens 2 Jahre ununterbrochen bezogen wurden. Erschwerniszulagen und Wechselschichtzulagen sind in der Regel nicht ruhegehaltsfähig.
Muss ich Zulagen beantragen?
Der Familienzuschlag muss bei Heirat oder Geburt eines Kindes aktiv beantragt werden (Nachweis beim Personalamt). Amts- und Stellenzulagen werden automatisch mit der Ernennung bzw. Funktionsübertragung gewährt. Schicht- und Erschwerniszulagen werden vom Dienstherrn automatisch abgerechnet.

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