Besoldungsrunde
Beamte 2025
Bund und Länder im Überblick: Wann kommen welche Erhöhungen, was wurde beschlossen – und wo gibt es noch Lücken zur TVöD-Einigung?
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Beamte vs. Tarifbeschäftigte
Beamte verhandeln kein Tarifergebnis – ihre Bezüge werden durch Gesetz festgesetzt. Üblicherweise überträgt der Dienstherr das Ergebnis der Tarifverhandlungen (TVöD für Bund/Kommunen, TV-L für Länder) auf die Beamtenbesoldung. Das kann jedoch zeitlich verzögert und inhaltlich nicht vollständig übereinstimmen.
Bund und Länder im Vergleich
Bund
Kein Mindestbetrag. Jahressonderzahlung nicht erhöht (bereits 2009 ins Grundgehalt integriert).
Länder (TV-L-Basis)
Länder übertragen in der Regel die TV-L-Ergebnisse auf ihre Beamten. Einige Länder handeln schneller als andere.
Chronologie – Bundesbeamte 2025
TVöD-Einigung – Ausgangspunkt
Die Tarifeinigung TVöD 2025 bildet die Basis für die spätere Besoldungserhöhung der Bundesbeamten.
Wartezeit & politische Debatte
Die damalige Bundesinnenministerin verweist auf die Verantwortung der nächsten Bundesregierung. Der DBB fordert zügige und wirkungsgleiche Übertragung.
Kabinettsbeschluss zu Abschlagszahlungen
Das Kabinett beschließt Abschlagszahlungen. Geplant: lineare Erhöhungen von +3,0 % (04/2025) und +2,8 % (05/2026) – aber ohne Mindestbetrag und ohne Erhöhung der Jahressonderzahlung.
Erste Abschlagszahlungen
In vielen Dienststellen beginnen die Auszahlungen der Abschläge. Das Gesetz (BBVAnpG 2025/2026) ist aber noch nicht in Kraft.
BMI-Rundschreiben zu Abschlagszahlungen
Das offizielle Rundschreiben des Bundesinnenministeriums zur Regelung der Abschlagszahlungen für 2025 und 2026 wird veröffentlicht. Es konkretisiert die Modalitäten der vorläufigen Zahlungen.
Ankündigung Innenminister Dobrindt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigt an, die amtsangemessene Alimentation "in einigen Wochen" umzusetzen.
Gesetz weiterhin nicht verabschiedet
Trotz der Ankündigung von Bundesinnenminister Dobrindt im Januar 2026 ist das BBVAnpG 2025/2026 auch über drei Monate später noch nicht verabschiedet. Die Abschlagszahlungen werden weiterhin geleistet, eine finale gesetzliche Regelung steht aus.
Unterschiede zur TVöD-Übertragung (Bund)
Die geplanten Abschlagszahlungen sind nicht vollständig wirkungsgleich mit dem TVöD-Ergebnis. Diese Punkte fehlen gegenüber einer echten inhaltsgleichen Übertragung:
❌ Kein Mindestbetrag
Im TVöD gilt für 2025 ein Mindestbetrag von 110 €. In der Bundesbesoldung ist kein vergleichbarer Mindestbetrag vorgesehen.
❌ Jahressonderzahlung nicht erhöht
Die im TVöD 2026 erhöhte Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) wird für Bundesbeamte nicht übernommen, da die Jahressonderzahlung bereits 2009 in die Grundgehälter integriert wurde.
❌ Zulagen nur +3,0 % (statt +3,11 %)
Im Tarifbereich werden dynamisierte Zulagen um +3,11 % erhöht. Für Bundesbeamte ist in der Abschlagszahlung lediglich +3,0 % vorgesehen.
⚠️ Kein Gesetz in Kraft
Stand April 2026 ist das BBVAnpG 2025/2026 weiterhin nicht beschlossen – über drei Monate nach der Ankündigung einer baldigen Umsetzung. Die Zahlungen erfolgen als Abschlag, eine finale gesetzliche Regelung steht aus.
Landesbeamte: TV-L als Orientierung
Die 16 Bundesländer übertragen üblicherweise die Ergebnisse der Tarifrunde TV-L auf ihre Beamten. Die Einigung der TV-L-Tarifrunde 2025 vom 14. Februar 2026 sieht +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027 und +1,0 % ab Januar 2028 vor. Wann genau die jeweiligen Länder diese Erhöhungen per Gesetz umsetzen, variiert. Einige Länder handeln schnell, andere benötigen mehrere Monate.
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