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Beamte · Besoldungsrunde 2025

Besoldungsrunde
Beamte 2025

Bund und Länder im Überblick: Wann kommen welche Erhöhungen, was wurde beschlossen – und wo gibt es noch Lücken zur TVöD-Einigung?

ℹ️

Beamte vs. Tarifbeschäftigte

Beamte verhandeln kein Tarifergebnis – ihre Bezüge werden durch Gesetz festgesetzt. Üblicherweise überträgt der Dienstherr das Ergebnis der Tarifverhandlungen (TVöD für Bund/Kommunen, TV-L für Länder) auf die Beamtenbesoldung. Das kann jedoch zeitlich verzögert und inhaltlich nicht vollständig übereinstimmen.

Bund und Länder im Vergleich

Bundesbeamte

Bund

+3,0 %
ab 01.04.2025
+2,8 %
ab 01.05.2026

Kein Mindestbetrag. Jahressonderzahlung nicht erhöht (bereits 2009 ins Grundgehalt integriert).

Landesbeamte

Länder (TV-L-Basis)

variiert
je nach Land
TV-L-Übertragung
ab 01.04.2026

Länder übertragen in der Regel die TV-L-Ergebnisse auf ihre Beamten. Einige Länder handeln schneller als andere.

Chronologie – Bundesbeamte 2025

📋
6. April 2025

TVöD-Einigung – Ausgangspunkt

Die Tarifeinigung TVöD 2025 bildet die Basis für die spätere Besoldungserhöhung der Bundesbeamten.

🏛️
April – August 2025

Wartezeit & politische Debatte

Die damalige Bundesinnenministerin verweist auf die Verantwortung der nächsten Bundesregierung. Der DBB fordert zügige und wirkungsgleiche Übertragung.

⚖️
3. September 2025

Kabinettsbeschluss zu Abschlagszahlungen

Das Kabinett beschließt Abschlagszahlungen. Geplant: lineare Erhöhungen von +3,0 % (04/2025) und +2,8 % (05/2026) – aber ohne Mindestbetrag und ohne Erhöhung der Jahressonderzahlung.

💸
Ab Oktober 2025

Erste Abschlagszahlungen

In vielen Dienststellen beginnen die Auszahlungen der Abschläge. Das Gesetz (BBVAnpG 2025/2026) ist aber noch nicht in Kraft.

📣
12. Januar 2026

Ankündigung Innenminister Dobrindt

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigt an, die amtsangemessene Alimentation "in einigen Wochen" umzusetzen.

📝
Stand: März 2026

Gesetz in Vorbereitung

Das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung 2025/2026 befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Abschlagszahlungen werden weiter geleistet.

Unterschiede zur TVöD-Übertragung (Bund)

Die geplanten Abschlagszahlungen sind nicht vollständig wirkungsgleich mit dem TVöD-Ergebnis. Diese Punkte fehlen gegenüber einer echten inhaltsgleichen Übertragung:

❌ Kein Mindestbetrag

Im TVöD gilt für 2025 ein Mindestbetrag von 110 €. In der Bundesbesoldung ist kein vergleichbarer Mindestbetrag vorgesehen.

❌ Jahressonderzahlung nicht erhöht

Die im TVöD 2026 erhöhte Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) wird für Bundesbeamte nicht übernommen, da die Jahressonderzahlung bereits 2009 in die Grundgehälter integriert wurde.

❌ Zulagen nur +3,0 % (statt +3,11 %)

Im Tarifbereich werden dynamisierte Zulagen um +3,11 % erhöht. Für Bundesbeamte ist in der Abschlagszahlung lediglich +3,0 % vorgesehen.

⚠️ Kein Gesetz in Kraft

Stand März 2026 ist das BBVAnpG 2025/2026 noch nicht beschlossen. Die Zahlungen erfolgen als Abschlag – eine finale gesetzliche Regelung steht noch aus.

Landesbeamte: TV-L als Orientierung

Die 16 Bundesländer übertragen üblicherweise die Ergebnisse der Tarifrunde TV-L auf ihre Beamten. Die Einigung der TV-L-Tarifrunde 2025 vom 14. Februar 2026 sieht +2,8 % ab April 2026, +2,0 % ab März 2027 und +1,0 % ab Januar 2028 vor. Wann genau die jeweiligen Länder diese Erhöhungen per Gesetz umsetzen, variiert. Einige Länder handeln schnell, andere benötigen mehrere Monate.

Wie hoch ist meine Besoldung mit der Erhöhung?

Berechnen Sie Ihren persönlichen Nettobetrag mit den aktuellen Besoldungstabellen – für Bund und alle 16 Bundesländer.

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