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TVöD-Eingruppierung: Entgeltgruppe, Stufen und Gehalt verstehen
Dieser Artikel enthält Empfehlungslinks.
Wer im öffentlichen Dienst anfängt, stolpert über Begriffe wie „E 9b, Stufe 3“. Hier erfährst du, wie die Eingruppierung funktioniert, was deine Stufe bestimmt und wie du dein Gehalt über die Jahre steigerst.
Noch unsicher, welche Gruppe für dich gilt?
Unser Qualifikations-Finder ordnet deinen Abschluss und deine Fachrichtung sofort einer passenden Entgelt- oder Besoldungsgruppe zu.
1. Die Entgeltgruppen E 1 bis E 15 im Überblick
Deine Entgeltgruppe richtet sich nicht nach deinem Jobtitel, sondern nach der auszuübenden Tätigkeit und der dafür erforderlichen Qualifikation. Die Personalstelle ordnet deine Stelle anhand der Tätigkeitsmerkmale im TVöD ein.
2. Erfahrungsstufen und Stufenlaufzeiten
Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es 6 Erfahrungsstufen. Mit jeder Stufe steigt dein Grundgehalt automatisch – vorausgesetzt, deine Leistung wird nicht beanstandet.
Sonderfälle: SuE-Beschäftigte (TVöD-SuE) und Pflegekräfte (TVöD-P) haben teils abweichende Stufenlaufzeiten.
3. Vorerfahrung anerkennen lassen
Eine falsche Einstufung kann dich über Jahre mehrere hundert Euro im Monat kosten. Deshalb: Vorerfahrung immer prüfen lassen!
4. Höhergruppierung: Mehr Gehalt durch neue Aufgaben
Wenn du dauerhaft (in der Regel mindestens 6 Monate) höherwertige Aufgaben übernimmst, hast du Anspruch auf eine Höhergruppierung in die nächste Entgeltgruppe.
Was passiert mit der Stufe?
Du wirst in der neuen Entgeltgruppe der betragsmäßig nächsthöheren Stufe zugeordnet – mindestens aber Stufe 2. Der Garantiebetrag beträgt 100 € (E 1–8) bzw. 180 € (E 9a–15) brutto mehr.
Wann beantragen?
Sobald sich deine Aufgaben dauerhaft ändern. Die Höhergruppierung wird nicht automatisch angeboten – du musst aktiv werden und die neue Tätigkeitsbeschreibung vorlegen.
5. Sondertabellen: SuE, Pflege, Sparkassen
Neben der allgemeinen TVöD-Tabelle gibt es Sondertabellen mit eigenen Entgeltgruppen:
Hinweis: Die Eingruppierung unterscheidet sich zwischen TVöD Bund, TVöD VKA (Kommunen) und Sonderbereichen (SuE, Pflege, Sparkassen). Verbindlich ist immer der gültige Tarifvertrag und die Auskunft deiner Personalstelle. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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