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Riester-Rente & Rürup-Rente für Beamte

Dieser Artikel enthält Empfehlungslinks.

Beamte haben mit der Pension bereits eine solide Altersversorgung. Trotzdem kann es sinnvoll sein, zusätzlich über Riester oder Rürup vorzusorgen – besonders wenn Zulagen und Steuervorteile die Rendite attraktiv machen. Hier erfährst du, für wen sich welches Modell lohnt.

Riester vs. Rürup auf einen Blick

KriteriumRiesterRürup (Basisrente)
FörderungZulagen + SonderausgabenabzugNur Sonderausgabenabzug
Grundzulage175 € / JahrKeine
Kinderzulage185 € (vor 2008) / 300 € (ab 2008)Keine
Max. Absetzbarkeit2.100 € / Jahr27.566 € (2026, ledig)
VererbbarkeitJa (an Ehepartner / Kinder)Eingeschränkt (Hinterbliebenenrente)
Kapitalauszahlung30 % bei Rentenbeginn möglichKeine – nur lebenslange Rente
Besteuerung AuszahlungVoll steuerpflichtigVoll steuerpflichtig (ab 2058)
Für wen ideal?Familien mit Kindern, mittleres EinkommenHohe Besoldungsgruppen, Steuerspar-Fokus

Riester-Beispiel: Beamter A 10, verheiratet, 2 Kinder

Bruttojahresgehalt:42.000 €
Mindestbeitrag (4 % − Zulagen):42.000 × 4 % = 1.680 €
abzgl. Zulagen:−175 € (Grund) − 600 € (2 Kinder)
Eigenbeitrag:905 € / Jahr = 75,42 € / Monat

Gesamtsparleistung:1.680 € / Jahr
Davon eigener Beitrag:905 € (53,9 %)
Staatliche Zulagen:775 € / Jahr (46,1 %)

Zusätzlich kann der Gesamtbeitrag (1.680 €) als Sonderausgabe abgesetzt werden, was die Steuerlast um ca. 200–500 € senkt.

Rürup-Beispiel: Beamter A 14, ledig

Bruttojahresgehalt:72.000 €
Grenzsteuersatz:~42 %
Rürup-Beitrag (jährlich):6.000 € / Jahr
Absetzbar (100 % seit 2025):6.000 €

Steuerersparnis:~2.520 € / Jahr
Effektiver Eigenaufwand:3.480 € / Jahr

Achtung: Die Rürup-Rente ist im Alter voll steuerpflichtig (ab 2058). Der Steuervorteil ist eine Verlagerung, kein Geschenk.

Wann lohnt sich was?

Riester lohnt sich

  • ✓ Beamte mit 1+ Kindern (ab 2008 geboren)
  • ✓ Niedriges bis mittleres Einkommen (A 6–A 12)
  • ✓ Wer flexible Auszahlung will (30 % Kapital)
  • ✓ Verheiratete mit Ehepartner ohne eigenes Einkommen

Rürup lohnt sich

  • ✓ Hohe Besoldungsgruppe (A 13+) mit hohem Steuersatz
  • ✓ Maximierung der Steuervorteile gewünscht
  • ✓ Langfristige Anlage (keine Kapitalentnahme nötig)
  • ✓ Beamte ohne Kinder (keine Kinderzulage bei Riester)

Brauchen Beamte überhaupt Zusatzvorsorge?

Die Pension deckt oft nur 55–72 % der letzten Besoldung. Zusammen mit der Beihilfe (70–80 % im Ruhestand) ist die Grundversorgung gut. Trotzdem gibt es Gründe für Zusatzvorsorge:

  • Versorgungslücke schließen (30–45 % weniger als Aktivgehalt)
  • Inflation: 2 % jährlich halbiert Kaufkraft in 35 Jahren
  • Teilzeitjahre reduzieren die Pension (anteilig)
  • Dienstunfähigkeit: Pension kann deutlich geringer ausfallen
  • Steuervorteile „mitnehmen" – Staat fördert die Vorsorge

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Häufige Fragen

Sind Beamte überhaupt Riester-berechtigt?
Ja, Beamte sind unmittelbar zulagenberechtigt (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Sie erhalten die volle Grundzulage und Kinderzulage.
Kann ich Riester und Rürup gleichzeitig nutzen?
Ja, beide Produkte sind unabhängig voneinander und können parallel bespart werden.

Wie hoch wird deine Pension?

Berechne deine Pension und erkenne, ob zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist.

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