Riester-Rente & Rürup-Rente für Beamte
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Beamte haben mit der Pension bereits eine solide Altersversorgung. Trotzdem kann es sinnvoll sein, zusätzlich über Riester oder Rürup vorzusorgen – besonders wenn Zulagen und Steuervorteile die Rendite attraktiv machen. Hier erfährst du, für wen sich welches Modell lohnt.
Riester vs. Rürup auf einen Blick
| Kriterium | Riester | Rürup (Basisrente) |
|---|---|---|
| Förderung | Zulagen + Sonderausgabenabzug | Nur Sonderausgabenabzug |
| Grundzulage | 175 € / Jahr | Keine |
| Kinderzulage | 185 € (vor 2008) / 300 € (ab 2008) | Keine |
| Max. Absetzbarkeit | 2.100 € / Jahr | 27.566 € (2026, ledig) |
| Vererbbarkeit | Ja (an Ehepartner / Kinder) | Eingeschränkt (Hinterbliebenenrente) |
| Kapitalauszahlung | 30 % bei Rentenbeginn möglich | Keine – nur lebenslange Rente |
| Besteuerung Auszahlung | Voll steuerpflichtig | Voll steuerpflichtig (ab 2058) |
| Für wen ideal? | Familien mit Kindern, mittleres Einkommen | Hohe Besoldungsgruppen, Steuerspar-Fokus |
Riester-Beispiel: Beamter A 10, verheiratet, 2 Kinder
Zusätzlich kann der Gesamtbeitrag (1.680 €) als Sonderausgabe abgesetzt werden, was die Steuerlast um ca. 200–500 € senkt.
Rürup-Beispiel: Beamter A 14, ledig
Achtung: Die Rürup-Rente ist im Alter voll steuerpflichtig (ab 2058). Der Steuervorteil ist eine Verlagerung, kein Geschenk.
Wann lohnt sich was?
Riester lohnt sich
- ✓ Beamte mit 1+ Kindern (ab 2008 geboren)
- ✓ Niedriges bis mittleres Einkommen (A 6–A 12)
- ✓ Wer flexible Auszahlung will (30 % Kapital)
- ✓ Verheiratete mit Ehepartner ohne eigenes Einkommen
Rürup lohnt sich
- ✓ Hohe Besoldungsgruppe (A 13+) mit hohem Steuersatz
- ✓ Maximierung der Steuervorteile gewünscht
- ✓ Langfristige Anlage (keine Kapitalentnahme nötig)
- ✓ Beamte ohne Kinder (keine Kinderzulage bei Riester)
Brauchen Beamte überhaupt Zusatzvorsorge?
Die Pension deckt oft nur 55–72 % der letzten Besoldung. Zusammen mit der Beihilfe (70–80 % im Ruhestand) ist die Grundversorgung gut. Trotzdem gibt es Gründe für Zusatzvorsorge:
- • Versorgungslücke schließen (30–45 % weniger als Aktivgehalt)
- • Inflation: 2 % jährlich halbiert Kaufkraft in 35 Jahren
- • Teilzeitjahre reduzieren die Pension (anteilig)
- • Dienstunfähigkeit: Pension kann deutlich geringer ausfallen
- • Steuervorteile „mitnehmen" – Staat fördert die Vorsorge
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- Sind Beamte überhaupt Riester-berechtigt?
- Ja, Beamte sind unmittelbar zulagenberechtigt (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Sie erhalten die volle Grundzulage und Kinderzulage.
- Kann ich Riester und Rürup gleichzeitig nutzen?
- Ja, beide Produkte sind unabhängig voneinander und können parallel bespart werden.
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