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Steuererklärung für Beamte

Dieser Artikel enthält Empfehlungslinks.

Viele Beamte verschenken jedes Jahr Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Dabei gibt es gerade für Beamte besondere Absetzbarkeiten: PKV-Beiträge, DU-Versicherung, Beihilfe-Ergänzungstarife und berufsbedingte Ausgaben. Hier findest du alle Tipps für eine optimale Steuererklärung.

Besonderheiten bei Beamten

🏥

Keine Sozialversicherung

Beamte zahlen keine Beiträge zu GRV, Arbeitslosenversicherung und GKV. Das reduziert die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen.

📋

Beihilfe ist steuerfrei

Die Beihilfeleistungen des Dienstherrn sind steuerfrei (§ 3 Nr. 11 EStG). Nur die eigenen PKV-Beiträge werden erklärt.

💰

Versorgungsfreibetrag

Pensionäre erhalten einen Versorgungsfreibetrag (2026: 900 € + 270 € Zuschlag), der die Steuerlast mindert.

📊

Lohnsteuer statt Einkommensteuer

Die Lohnsteuer wird direkt vom Gehalt abgezogen. Oft zu viel – die Erstattung gibt es über die Steuererklärung.

Das können Beamte absetzen

Kostenart
Kategorie
Wo in der Erklärung
PKV-Basisbeiträge
Vorsorge
Anlage Vorsorgeaufwand
Pflegepflichtversicherung
Vorsorge
Anlage Vorsorgeaufwand
DU-/BU-Versicherung
Vorsorge
Anlage Vorsorgeaufwand (sonst. Vorsorge)
Haftpflichtversicherung
Vorsorge
Anlage Vorsorgeaufwand
Fahrtkosten (Dienststelle)
Werbungskosten
Anlage N
Home-Office-Pauschale
Werbungskosten
Anlage N (max. 1.260 €)
Fachliteratur
Werbungskosten
Anlage N
Fort-/Weiterbildung
Werbungskosten
Anlage N
Arbeitsmittel (Laptop, Möbel)
Werbungskosten
Anlage N (AfA bei >800 €)
Gewerkschaftsbeitrag
Werbungskosten
Anlage N
Umzugskosten (dienstlich)
Werbungskosten
Anlage N
Spenden
Sonderausgaben
Mantelbogen

Rechenbeispiel: Erstattung

Beamter A 11 Stufe 4, ledig, keine Kinder

PKV-Basis + Pflege:3.600 €/Jahr
DU-Versicherung:600 €/Jahr
Fahrtkosten (30 km, 220 Tage):2.310 €/Jahr
Home-Office (120 Tage):720 €/Jahr
Fachliteratur + Arbeitsmittel:400 €/Jahr
Gewerkschaft (ver.di):240 €/Jahr

Absetzbar gesamt:~7.870 €
Geschätzte Erstattung (ca.):~1.200–1.800 €

Tatsächliche Erstattung abhängig vom individuellen Steuersatz und weiteren Umständen.

Top-Tipps für Beamte

  • 💡 Immer abgeben – Auch wenn keine Pflicht besteht, lohnt es sich in >95 % der Fälle
  • 📱 Steuersoftware nutzen – ELSTER, WISO Steuer* oder Steuerbot vereinfachen die Abgabe enorm
  • 📦 Belege sammeln – Auch ohne Belegpflicht: PKV-Bescheinigung, DU-Beitragsnachweis, Fahrtenbuch aufbewahren
  • Frist beachten – Freiwillige Abgabe: 4 Jahre rückwirkend. Pflichtveranlagung: 31. Juli des Folgejahres
  • 💶 Werbungskostenpauschale prüfen – Nur wenn deine Kosten > 1.230 € betragen, lohnt die Einzelaufstellung

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Häufige Fragen

Ist die Beihilfe steuerpflichtig?
Nein, Beihilfeleistungen sind nach §3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Sie müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Kann ich die Pension in der Steuererklärung geltend machen?
Pension ist steuerpflichtig (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit). Es gibt aber einen Versorgungsfreibetrag, der die Steuerlast mindert.

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