Steuererklärung für Beamte
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Viele Beamte verschenken jedes Jahr Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Dabei gibt es gerade für Beamte besondere Absetzbarkeiten: PKV-Beiträge, DU-Versicherung, Beihilfe-Ergänzungstarife und berufsbedingte Ausgaben. Hier findest du alle Tipps für eine optimale Steuererklärung.
Besonderheiten bei Beamten
Keine Sozialversicherung
Beamte zahlen keine Beiträge zu GRV, Arbeitslosenversicherung und GKV. Das reduziert die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen.
Beihilfe ist steuerfrei
Die Beihilfeleistungen des Dienstherrn sind steuerfrei (§ 3 Nr. 11 EStG). Nur die eigenen PKV-Beiträge werden erklärt.
Versorgungsfreibetrag
Pensionäre erhalten einen Versorgungsfreibetrag (2026: 900 € + 270 € Zuschlag), der die Steuerlast mindert.
Lohnsteuer statt Einkommensteuer
Die Lohnsteuer wird direkt vom Gehalt abgezogen. Oft zu viel – die Erstattung gibt es über die Steuererklärung.
Das können Beamte absetzen
Rechenbeispiel: Erstattung
Beamter A 11 Stufe 4, ledig, keine Kinder
Tatsächliche Erstattung abhängig vom individuellen Steuersatz und weiteren Umständen.
Top-Tipps für Beamte
- 💡 Immer abgeben – Auch wenn keine Pflicht besteht, lohnt es sich in >95 % der Fälle
- 📱 Steuersoftware nutzen – ELSTER, WISO Steuer* oder Steuerbot vereinfachen die Abgabe enorm
- 📦 Belege sammeln – Auch ohne Belegpflicht: PKV-Bescheinigung, DU-Beitragsnachweis, Fahrtenbuch aufbewahren
- ⏰ Frist beachten – Freiwillige Abgabe: 4 Jahre rückwirkend. Pflichtveranlagung: 31. Juli des Folgejahres
- 💶 Werbungskostenpauschale prüfen – Nur wenn deine Kosten > 1.230 € betragen, lohnt die Einzelaufstellung
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- Ist die Beihilfe steuerpflichtig?
- Nein, Beihilfeleistungen sind nach §3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Sie müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
- Kann ich die Pension in der Steuererklärung geltend machen?
- Pension ist steuerpflichtig (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit). Es gibt aber einen Versorgungsfreibetrag, der die Steuerlast mindert.
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