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TVöD-Rechner VKA 2026

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt als kommunaler Tarifbeschäftigter (VKA). Für Beschäftigte bei Städten, Gemeinden und Landkreisen – gültig ab Mai 2026.

Aktualisiert

Neue TVöD-Tabelle VKA ab 1. Mai 2026

Die Entgelttabelle wurde auf den Stand ab 01.05.2026 aktualisiert (+ 2,8 %). Gültig bis 31.03.2027.

Berechnung eingeben

Durchschnitt 2026: ca. 16,3 %

=Std./Wo. (Vollzeit = 39)

Ohne Kinder fällt ein Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 % an.

Zähler laut ELStAM (z. B. 0,5). Wirkt auf Kirchensteuer und Soli, nicht auf die Lohnsteuer. Unabhängig von den PV-Kindern.

Hinweis: Die Berechnung ist eine Annäherung auf Basis der aktuell gültigen Entgelttabelle VKA (Kommunen). Die Lohnsteuer wird vereinfacht berechnet. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt Ihre Personalabteilung.

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Ihr Nettogehalt (monatlich)

2.558,05 €

Aufschlüsselung

Bruttoentgelt
4.203,56 €
Lohnsteuer
- 684,58 €
Krankenversicherung
- 342,59 €
Rentenversicherung
- 390,93 €
Arbeitslosenversicherung
- 54,65 €
Pflegeversicherung
- 96,68 €
Zusatzversorgung (VBL)
- 76,08 €
Sozialversicherung
- 960,93 €
Abzüge gesamt
- 1.645,51 €
Netto
2.558,05 €

Visualisierung Ihrer Bezüge

Netto
2.558,05 €61 %
Lohnsteuer
684,58 €16 %
Krankenversicherung
342,59 €8 %
Rentenversicherung
390,93 €9 %
Arbeitslosenversicherung
54,65 €1 %
Pflegeversicherung
96,68 €2 %
Zusatzversorgung (VBL)
76,08 €2 %

Jahresübersicht

12 × Netto
30.696,60 €
Jahressonderzahlung (85 % Monatsentgelt, § 20 TVöD)
≈ 3.573,03 €
Jahres-Netto ca.
≈ 33.376,37 €

Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Entgelt aus Juli, August und September. Der Satz richtet sich nach der Entgeltgruppe am 1. September. Auszahlung im November; Anspruch besteht bei einem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember. Im Krankenhaus- und Pflegebereich (BT-K, BT-B) gelten in EG 1–8 sowie S 2–S 8b und P 5–P 8 90 %; dies bildet dieser Rechner nicht ab.

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Tarifstand (Stand 01.10.2026)

Die Tabellenentgelte wurden zum 01.04.2025 um 3,0 % (mindestens 110 €) und zum 01.05.2026 um 2,8 % erhöht. Die Tabelle ist bis 31.03.2027 gültig. Grundlage sind die Tarifverhandlungen 2025 des BMI.

Entgelte ausgewählter Entgeltgruppen ab 01.05.2026 (Stand 01.10.2026)

EntgeltgruppeStufeBrutto/MonatNetto/Monat
E 513.124,08 €2.017,59 €
E 563.783,33 €2.352,13 €
E 813.486,40 €2.203,16 €
E 864.230,97 €2.571,28 €
E 9a13.658,61 €2.289,92 €
E 9a64.979,97 €2.923,62 €
E 1014.124,53 €2.519,75 €
E 1065.753,35 €3.268,46 €
E 1314.901,11 €2.887,39 €
E 1367.025,87 €3.922,12 €

Netto-Voreinstellungen: Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, Kinderfreibeträge 0, Kinder-PV 0, Krankenkassen-Gesamtsatz 16,3 %, VBL West und 100 % Arbeitszeit. Die Bruttowerte stammen aus der VKA-Datentabelle; die Nettowerte werden mit derselben Berechnungsfunktion wie der Rechner erzeugt.

Stufenaufstieg (Stand 01.10.2026)

Stufe 2 folgt nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 2 Jahren, Stufe 4 nach 3 Jahren, Stufe 5 nach 4 Jahren und Stufe 6 nach 5 Jahren in der jeweils vorherigen Stufe. Zusammen sind es 15 Jahre. Das gilt für Entgeltgruppen 2 bis 15; in Entgeltgruppe 1 gelten andere Laufzeiten. Einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung angerechnet werden.

Jahressonderzahlung (Stand 01.10.2026)

Im TVöD VKA gelten 85 % für alle Entgeltgruppen. Im Krankenhaus- und Pflegebereich (BT-K, BT-B) gelten in EG 1–8 sowie S 2–S 8b und P 5–P 8 90 %; dieser Rechner bildet das nicht ab. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Entgelt aus Juli, August und September. Der Satz richtet sich nach der Entgeltgruppe am 01.09. Die Auszahlung erfolgt im November; Anspruch besteht bei einem Arbeitsverhältnis am 01.12. Mehr zur Jahressonderzahlung steht im Wissensartikel zur Jahressonderzahlung.

Arbeitszeit und Urlaub (Stand 01.10.2026)

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche ohne Pausen. Bei einer Fünf-Tage-Woche gelten 30 Arbeitstage Urlaub. Maßgeblich sind § 6 und § 26 TVöD.

Zusatzversorgung (Stand 01.10.2026)

Bei der VKA erfolgt die Zusatzversorgung über die VBL oder eine kommunale Zusatzversorgungskasse. Der Arbeitnehmeranteil hängt von der Kasse ab und liegt zwischen 0 % und 4,40 %. Weitere Informationen bietet der Betriebsrentenrechner.

Vergleich Bund und VKA (Stand 01.10.2026)

MerkmalBundVKA
TabellenentgelteE 10 bis E 15 identischAbweichungen bei E 9a bis E 9c sowie einzelnen Stufen in E 1, E 2Ü und E 15Ü
Arbeitszeit39 Stunden pro Woche39 Stunden pro Woche
Jahressonderzahlung95 % / 90 % / 75 %85 %; BT-K/BT-B in den genannten Gruppen 90 %
ZusatzversorgungVBLVBL oder kommunale Zusatzversorgungskasse

Zum jeweils anderen Rechner: TVöD-Rechner Bund. Die Tabellenübersicht steht unter Entgelttabelle TVöD Bund. Grundlagen zu Tarifbeschäftigung und Besoldung erklärt TVöD oder Beamter.

Häufige Fragen (Stand 01.10.2026)

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD VKA?
Im TVöD VKA gelten 85 % für alle Entgeltgruppen. Im Krankenhaus- und Pflegebereich (BT-K, BT-B) gelten in EG 1–8 sowie S 2–S 8b und P 5–P 8 90 %; dieser Rechner bildet das nicht ab.
Wann wird die Jahressonderzahlung ausgezahlt und wie wird sie berechnet?
Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Entgelt aus Juli, August und September. Der Satz richtet sich nach der Entgeltgruppe am 01.09. Die Auszahlung erfolgt im November; Anspruch besteht bei einem Arbeitsverhältnis am 01.12.
Wann steige ich in die nächste Stufe auf?
Stufe 2 folgt nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 2 Jahren, Stufe 4 nach 3 Jahren, Stufe 5 nach 4 Jahren und Stufe 6 nach 5 Jahren in der jeweils vorherigen Stufe. Zusammen sind es 15 Jahre. Das gilt für Entgeltgruppen 2 bis 15; in Entgeltgruppe 1 gelten andere Laufzeiten. Einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung angerechnet werden.
Wie viele Stunden und Urlaubstage gelten?
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche ohne Pausen. Bei einer Fünf-Tage-Woche gelten 30 Arbeitstage Urlaub.
Wie hoch ist der Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung?
Bei der VKA hängt der Arbeitnehmeranteil von der Zusatzversorgungskasse ab und liegt zwischen 0 % und 4,40 %.
Was ändert sich zum 01.05.2026?
Die Tabellenentgelte steigen ab 01.05.2026 um 2,8 %. Die Tabelle gilt bis 31.03.2027.
Worin unterscheiden sich TVöD Bund und TVöD VKA?
Bund und VKA weisen für E 10 bis E 15 gleiche Beträge aus. Unterschiede gibt es bei E 9a bis E 9c sowie einzelnen Stufen in E 1, E 2Ü und E 15Ü. Die Arbeitszeit beträgt bei beiden 39 Stunden pro Woche. Die Jahressonderzahlung und die Zusatzversorgung unterscheiden sich nach Bereich.

Quellen (Stand 01.10.2026)

BMI Tarifverhandlungen 2025, TVöD-Text BMI, VBL Finanzierung und VBL Rechengrößen 2026.

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