Kommunaler Bereich
Der TVöD VKA gilt für Beschäftigte bei Städten, Gemeinden, Landkreisen und anderen kommunalen Einrichtungen. Die Entgelttabelle weicht ab E 9 vom TVöD Bund ab.
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt als kommunaler Tarifbeschäftigter (VKA). Für Beschäftigte bei Städten, Gemeinden und Landkreisen – gültig ab Mai 2026.
Aktualisiert: Neue TVöD-Tabelle VKA ab 1. Mai 2026
Die Entgelttabelle wurde auf den Stand ab 01.05.2026 aktualisiert (+ 2,8 %). Gültig bis 31.03.2027.
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Der TVöD VKA gilt für Beschäftigte bei Städten, Gemeinden, Landkreisen und anderen kommunalen Einrichtungen. Die Entgelttabelle weicht ab E 9 vom TVöD Bund ab.
Wie alle Tarifbeschäftigten zahlen kommunale Angestellte volle Sozialversicherungsbeiträge: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Kommunale Beschäftigte erhalten eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld). Ab 2026 beträgt diese 95 % (E 1–E 8), 90 % (E 9a–E 12) bzw. 75 % (E 13–E 15) eines Monatsgehalts.
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