Wer fällt unter den TV-V?
Der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Beschäftigte in kommunalen und privatrechtlichen Betrieben der Energie-, Wasser- und Entsorgungswirtschaft sowie des Verkehrs.
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe. Neue Entgelttabelle gültig ab 1. Juni 2025 – Durchschnittliche Erhöhung: +5,1 %.
Der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) gilt für Beschäftigte in kommunalen und privatrechtlichen Betrieben der Energie-, Wasser- und Entsorgungswirtschaft sowie des Verkehrs.
Im Rahmen der TVöD-Tarifrunde 2025 wurde für den TV-V eine neue Entgelttabelle vereinbart. Die Erhöhungen lagen zwischen +4,72 % und +7,84 % bei einem Durchschnittswert von +5,1 %.
Ab 1. Juni 2026 steigen die Entgelte im TV-V um weitere +1,25 %. Die Tabelle gilt dann bis zum 31. März 2027 (Ende der Tariflaufzeit).