Beihilfe & Private Krankenversicherung
für Beamte im öffentlichen Dienst
Beamte sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Stattdessen erhalten sie vom Dienstherrn Beihilfe – einen Zuschuss zu den Krankheitskosten – und versichern den Rest über eine private Krankenversicherung (PKV). Wie dieses System funktioniert und was es kostet, erfahren Sie hier.
Wie funktioniert die Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine eigenständige Krankenfürsorge des Dienstherrn (Bund oder Land). Sie übernimmt einen festgelegten Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen – also der tatsächlich angefallenen Arzt-, Zahnarzt-, Krankenhaus- und Arzneimittelkosten. Den verbleibenden Anteil muss der Beamte selbst tragen, in der Regel über eine private Restkostenversicherung (PKV).
Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der ein fester Prozentsatz des Bruttogehalts als Beitrag abgezogen wird, zahlen Beamte also keinen einkommensabhängigen Beitrag zur Krankenversicherung. Die PKV-Prämie richtet sich stattdessen nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif.
Beihilfesätze im Überblick
| Personenkreis | Bund | Länder (Regelfall) |
|---|---|---|
| Aktive Beamte ohne Kinder | 50 % | 50 % |
| Aktive Beamte mit 2+ Kindern | 70 % | 70 % (teils ab 3. Kind) |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % | 70 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | 80 % |
| Ehegatten / Lebenspartner (ohne eigenes Einkommen) | 70 % | 70 % |
Einzelne Länder (z.B. Hamburg, Bremen) bieten abweichend eine pauschale Beihilfe oder die Möglichkeit, in die GKV zu wechseln.
PKV-Beitragsschätzer für Beamte
Wie viel kostet die private Krankenversicherung als Beamter? Wählen Sie Ihren Beihilfesatz und Ihr Eintrittsalter, um eine grobe Schätzung des monatlichen PKV-Beitrags zu erhalten.
Geschätzter PKV-Beitrag
ca. 320 € / Monat
(50 % Eigenanteil)
Beihilfe übernimmt
50 %
der Krankheitskosten
Jahresbeitrag PKV
ca. 3.840 €
geschätzt
Hinweis: Die angezeigten PKV-Beiträge sind Branchendurchschnittswerte und dienen nur zur groben Orientierung. Der tatsächliche Beitrag hängt von Gesundheitszustand, Tarif, Selbstbehalt und Versicherer ab. Vor Abschluss einer PKV sollte stets eine individuelle Beratung erfolgen.
✅ Vorteile der Beihilfe + PKV
- • Günstigere Beiträge als GKV bei jungem Eintritt
- • Bessere Leistungen (Chefarzt, Einzelzimmer, Zahnersatz)
- • Beitrag unabhängig vom Einkommen
- • Kinder oft über 80 % Beihilfe mitversichert
- • Altersrückstellungen ab Eintritt
⚠️ Nachteile / Risiken
- • Beiträge steigen mit dem Alter
- • Rückkehr in die GKV praktisch unmöglich
- • Kinder einzeln versichert (Kosten pro Kind)
- • Vorerkrankungen können zu Zuschlägen führen
- • Beihilfeleistungen nicht immer deckungsgleich mit PKV-Tarif
Häufige Fragen zu Beihilfe und PKV
- Was passiert mit der Beihilfe in der Elternzeit?
- Während der Elternzeit bleiben Beamte beihilfeberechtigt. Der Beihilfesatz ändert sich nicht. Die PKV-Beiträge laufen weiter, können aber ggf. durch einen Tarif mit Anwartschaftsversicherung reduziert werden. Der Dienstherr gewährt in einigen Bundesländern zusätzlich einen Zuschuss zur PKV.
- Ändert sich der Beihilfesatz im Ruhestand?
- Ja. Im Ruhestand (als Versorgungsempfänger) steigt der Beihilfesatz beim Bund von 50 % auf 70 %. Die PKV-Prämie fällt dadurch geringer aus, da weniger Eigenanteil versichert werden muss. Viele Beamte vereinbaren bereits bei Vertragsabschluss eine sogenannte Beitragsminderungsklausel.
- Können Beamte auch freiwillig in die GKV?
- Grundsätzlich besteht in den meisten Bundesländern keine GKV-Pflicht für Beamte. Einige Länder (Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen) bieten jedoch eine sogenannte "pauschale Beihilfe" an, bei der der Dienstherr einen Arbeitgeberzuschuss zur GKV zahlt. In diesem Fall lohnt sich die GKV insbesondere für Beamte mit geringem Einkommen und vielen Familienmitgliedern.
- Werden Wahlleistungen (Chefarzt, Einzelzimmer) von der Beihilfe bezahlt?
- Das hängt vom Bundesland ab. Beim Bund sind Wahlleistungen im Krankenhaus seit einer Reform nur noch eingeschränkt beihilfefähig. Einige Länder (z.B. Bayern) erstatten Wahlleistungen weiterhin. Wer auf Chefarztbehandlung und Einzelzimmer Wert legt, sollte dies über die PKV absichern.