Dienstunfähigkeit bei Beamten
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Dienstunfähigkeit (DU) ist eines der größten finanziellen Risiken für Beamte. Wer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden muss, erhält zwar ein Ruhegehalt – dieses liegt aber oft deutlich unter dem bisherigen Einkommen. Hier erfährst du alles über das Verfahren, die Höhe der Versorgung und warum eine DU-Absicherung essenziell ist.
Was ist Dienstunfähigkeit?
Gesetzliche Definition (§ 44 BBG): Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist.
⚠️ Wichtiger Unterschied
Dienstunfähigkeit ≠ Berufsunfähigkeit: DU bezieht sich auf die konkrete Amtsstellung. Der Beamte muss nicht jeden Beruf ausüben können, sondern "nur" seinen konkreten Dienst. Der Maßstab ist enger als bei der BU.
Ablauf bei Dienstunfähigkeit
Ärztliche Feststellung
Der Dienstherr veranlasst ein amtsärztliches Gutachten (oft nach längerer Krankheit oder auf Antrag des Beamten).
Prüfung anderer Verwendung
Vor der Versetzung in den Ruhestand prüft der Dienstherr, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist (§ 44 Abs. 2 BBG).
Begrenzte Dienstfähigkeit
Ist der Beamte teilweise noch dienstfähig, kann er mit reduzierter Stundenzahl weiterarbeiten (§ 45 BBG).
Versetzung in den Ruhestand
Wenn keine andere Verwendung möglich ist: Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand mit Anspruch auf Ruhegehalt.
Höhe des Ruhegehalts bei DU
Ruhegehalt = Ruhegehaltssatz × ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Ruhegehaltssatz: 1,79375 % pro Dienstjahr, max. 71,75 %
Zurechnungszeit: Bei DU vor der Regelaltersgrenze wird so gerechnet, als hätte der Beamte bis 2/3 der Zeit zwischen DU-Eintritt und Regelaltersgrenze weitergearbeitet.
Mindestversorgung: 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsunabhängiges Minimum: ~1.800 €).
Rechenbeispiel: A 11 Stufe 5, nach 12 Dienstjahren dienstunfähig (Alter 37)
Absicherung: DU-Versicherung
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Klausel) ist das wichtigste Absicherungsprodukt für Beamte. Sie unterscheidet sich von der klassischen BU-Versicherung durch einen speziell auf Beamte zugeschnittenen Leistungsfall:
- ✓ Leistet bei amtsärztlicher Feststellung der Dienstunfähigkeit
- ✓ Keine abstrakte Verweisbarkeit auf andere Berufe
- ✓ Leistet auch bei begrenzter Dienstfähigkeit (teilweise)
- ✓ Empfohlene Absicherungshöhe: 60–70 % des Nettogehalts
Tipp: Je jünger du dich versicherst, desto günstiger der Beitrag. Abschluss idealerweise mit Verbeamtung.
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- Kann man gegen die DU-Feststellung vorgehen?
- Ja, mit Widerspruch und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht. Es empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung oder ein auf Beamtenrecht spezialisierter Anwalt.
- Was passiert mit Beamten auf Probe bei DU?
- Beamte auf Probe können bei DU entlassen werden. Sie erhalten dann kein Ruhegehalt, sondern nur eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Daher ist eine DU-Versicherung hier besonders wichtig.
- Ist die DU-Versicherung steuerlich absetzbar?
- Ja, als Vorsorgeaufwendung im Rahmen der Sonderausgaben. Allerdings ist der Höchstbetrag bei Beamten oft bereits durch die PKV ausgeschöpft.
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