Versorgungsausgleich für Beamte
Eine Scheidung hat für Beamte besondere finanzielle Folgen: Die während der Ehe erworbene Pension wird aufgeteilt – der sogenannte Versorgungsausgleich. Wir erklären, wie das funktioniert, wie stark das Ruhegehalt sinken kann und welche Möglichkeiten es gibt.
Was bedeutet Versorgungsausgleich?
Bei einer Scheidung gleicht das Familiengericht automatisch alle Versorgungsansprüche aus, die beide Eheleute während der Ehezeit erworben haben – also gesetzliche Renten, Betriebsrenten und auch die Beamtenpension.
Das Prinzip: Wer während der Ehe mehr Versorgung aufgebaut hat, gibt dem anderen die Hälfte des Unterschieds ab. Bei Beamten bedeutet das konkret: Ein Teil der Pensionsanrechte wird auf den Ex-Ehegatten übertragen. Dieser bekommt damit einen eigenen Anspruch auf eine künftige Versorgung direkt gegenüber der Dienstherrin oder dem Rentenversicherungsträger.
Wichtig:
Beim Beamten wird üblicherweise ein interner Versorgungsausgleich durchgeführt: Das Pensionsanrecht des Beamten wird gekürzt und ein entsprechendes Anrecht für den Ex-Ehegatten beim gleichen Dienstherrn begründet.
Berechnung: Wie viel Pension entfällt?
| Ehedauer | Pension aufgebaut (1,79375 % / Jahr) | Kürzung durch Ausgleich | Verbleibende Pension |
|---|---|---|---|
| 5 Jahre | 8,97 % | −4,48 % | 67,27 % (statt 71,75 %) |
| 10 Jahre | 17,94 % | −8,97 % | 62,78 % (statt 71,75 %) |
| 20 Jahre | 35,88 % | −17,94 % | 53,81 % (statt 71,75 %) |
| 30 Jahre | 53,81 % | −26,91 % | 44,84 % (statt 71,75 %) |
Annahme: Nur der Beamte hat während der gesamten Ehezeit Versorgungsanrechte erworben (keine Gegenanrechte des Ex-Ehegatten). Tatsächliche Kürzung wird vom Familiengericht im Beschluss festgesetzt.
Wann greift die Kürzung?
Nicht sofort nach der Scheidung
Die Kürzung der eigenen Pension tritt erst in Kraft, wenn der ausgleichsberechtigte Ex-Ehegatte selbst eine Versorgung (Rente, Pension) bezieht – auch wenn das Jahrzehnte später ist.
Bei Tod des Ex-Ehegatten
Stirbt der Ex-Ehegatte vor Rentenbeginn: Kürzung entfällt rückwirkend. Stirbt er nach Rentenbeginn: Kürzung endet ab dem Folgemonat (§ 37 VersAusglG).
Wiederheirat des Ex-Ehegatten
Eine Wiederheirat des Ex-Ehegatten ändert nichts an der Kürzung. Der übertragene Pensionsanspruch bleibt bestehen.
Eigene Wiederheirat
Auch die eigene Wiederheirat hebt den Versorgungsausgleich nicht auf. Die einmal festgesetzte Kürzung bleibt, es sei denn, ein Gericht ändert den Beschluss.
Möglichkeiten zur Abwendung oder Reduzierung
1. Ehevertrag mit Ausschluss
Per notariellem Ehevertrag kann der Versorgungsausgleich vollständig oder teilweise ausgeschlossen werden. Das Gericht prüft später, ob die Vereinbarung sittenwidrig oder grob unbillig ist (§ 8 VersAusglG). Besonders angreifbar sind Verträge, bei denen ein Partner stark benachteiligt wird.
2. Scheidungsfolgenvereinbarung / Abfindung
Im Scheidungsverfahren können beide Parteien vereinbaren, statt des Versorgungsausgleichs eine Abfindung in anderer Form zu leisten (z. B. höheren Unterhalt, Übertragung von Immobilien). Das Familiengericht muss dieser Vereinbarung zustimmen.
3. Kurze Ehedauer (< 3 Jahre)
Bei einer Ehedauer von unter 3 Jahren findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies ausdrücklich beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Stellt keiner einen Antrag, entfällt der Ausgleich automatisch.
Hinweis
Versorgungsausgleich ist ein komplexes Rechtsgebiet. Lass dich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten, bevor du Vereinbarungen triffst. Die hier genannten Informationen sind keine Rechtsberatung.
Beamte vs. Tarifbeschäftigte im Vergleich
| Aspekt | Beamte | Tarifbeschäftigte |
|---|---|---|
| Versorgungsart | Beamtenpension (Dienstherr) | GRV-Rente + VBL-Betriebsrente |
| Ausgleichsart | Intern (Dienstherr kürzt direkt) | Extern (DRV erhält Punkte) |
| Zeitpunkt Kürzung | Bei Rentenbeginn des Ex-Ehegatten | Bei Rentenbeginn des Ex-Ehegatten |
| Berechnungsgrundlage | Ruhegehaltssatz × Bezug (Ehezeit) | Entgeltpunkte der Ehezeit |
| Ausschluss möglich? | Ja, per Ehevertrag | Ja, per Ehevertrag |
Häufige Fragen
- Was ist der Versorgungsausgleich bei Beamten?
- Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Pensionsanrechte zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Das Familiengericht kürzt die Pension des Beamten und begründet ein gleichwertiges Anrecht für den Ex-Ehegatten.
- Verliere ich sofort nach der Scheidung Pension?
- Nein. Die Kürzung tritt erst ein, wenn der Ex-Ehegatte selbst in Rente oder Pension geht. Bis dahin erhältst du die volle Pension.
- Was passiert, wenn mein Ex-Ehegatte vor der Rente stirbt?
- Stirbt der ausgleichsberechtigte Ex-Ehegatte vor dem Beginn seiner Versorgung, entfällt die Kürzung rückwirkend. Du erhältst auf Antrag die volle Pension.
- Kann ich den Versorgungsausgleich durch einen Ehevertrag ausschließen?
- Ja. Ein notarieller Ehevertrag kann den Ausgleich ganz oder teilweise ausschließen. Das Gericht prüft später, ob die Vereinbarung sittenwidrig oder grob unbillig ist.