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Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

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Altersteilzeit (ATZ) ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Im öffentlichen Dienst gibt es dafür den Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung (TV FlexAZ) für Tarifbeschäftigte und landesrechtliche Regelungen für Beamte. Hier erfährst du alles zu den Modellen, der Gehaltsberechnung und den Auswirkungen auf die Rente.

Die zwei ATZ-Modelle

📦 Blockmodell

Das beliebteste Modell: In der 1. Hälfte arbeitest du voll, in der 2. Hälfte bist du komplett freigestellt. Das Gehalt bleibt durchgehend gleich.

Beispiel: ATZ für 6 Jahre ab 60

Arbeitsphase: 60–63 Jahre (Vollzeit)

Freistellungsphase: 63–66 Jahre (frei)

⏰ Teilzeitmodell

Du arbeitest während der gesamten ATZ-Laufzeit mit halber Stundenzahl. Mehr Freizeit, aber kein zusammenhängender Freizeitblock.

Beispiel: ATZ für 6 Jahre ab 60

60–66 Jahre: halbe Stundenzahl

(z.B. 19,5 statt 39 Stunden/Woche)

Gehaltsberechnung bei Altersteilzeit

Beispiel: E 11 Stufe 6 (TVöD VKA), Steuerklasse III, 1 Kind

Vollzeit-Brutto E 11/6:5.151,01 €
ATZ-Gehalt (50 %):2.575,51 €
Aufstockung AG (20 % des Vollzeitgehalts):+ 1.030,20 €

ATZ-Brutto gesamt (ca.):3.605,71 €
Ca. Netto (StKl. III, 1 Kind):~2.800 €

Die Aufstockung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Netto-Quote liegt daher oft bei 80–83 % des bisherigen Vollzeit-Netto.

Voraussetzungen

Tarifbeschäftigte (TV FlexAZ)
Beamte
Vollendung des 55. Lebensjahres
Je nach Land: 55–63 Jahre
1.080 Kalendertage Beschäftigung in 5 Jahren
Mind. 3 Jahre im Dienst (variiert)
Einvernehmen mit dem Arbeitgeber
Genehmigung durch Dienstherrn
Max. Dauer: bis Regelaltersgrenze
Bis Eintritt in den Ruhestand
Kein Rechtsanspruch (Kann-Bestimmung)
Kein Rechtsanspruch

Auswirkungen auf Rente & Pension

Gesetzliche Rente (Tarifbeschäftigte)

  • • Arbeitgeber zahlt RV-Beiträge auf 90 % des bisherigen Vollzeitgehalts
  • • Rentenminderung dadurch nur ca. 5–10 % statt 50 %
  • • VBL: Beiträge auf Basis des ATZ-Entgelts (reduziert)

Pension (Beamte)

  • • ATZ-Zeit wird i.d.R. zu 9/10 als ruhegehaltfähig anerkannt
  • • Basis: letzte Besoldungsgruppe vor ATZ
  • • Vorzeitiger Ruhestand kann Versorgungsabschlag bedeuten (3,6 % pro Jahr)

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Häufige Fragen

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit?
Nein, im TV FlexAZ ist ATZ eine Kann-Bestimmung. Der Arbeitgeber muss zustimmen. Bei vielen Behörden sind aber Dienstvereinbarungen abgeschlossen, die einen Anspruch begründen.
Kann ich in der Freistellungsphase dazuverdienen?
Grundsätzlich ja, mit Genehmigung des Arbeitgebers. Die Aufstockung kann aber entfallen, wenn die Nebentätigkeit den Umfang der ATZ übersteigt.
Ist die Aufstockung steuerfrei?
Ja, die Aufstockungsbeträge sind nach §3 Nr. 28 EStG steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt (erhöhen den persönlichen Steuersatz).

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