Erfahrungsstufen & Stufenaufstieg
Beamte & Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst
Das Gehalt im öffentlichen Dienst steigt nicht nur durch Beförderungen, sondern auch automatisch durch den Stufenaufstieg. Je mehr Berufserfahrung Sie in Ihrer Besoldungsgruppe sammeln, desto höher wird Ihr Grundgehalt – ohne Antrag, ohne Prüfung. Hier erfahren Sie, wie der Aufstieg funktioniert und wann Sie Ihre nächste Stufe erreichen.
Wie funktionieren Erfahrungsstufen?
Bei Beamten des Bundes (§27 BBesG) gibt es 8 Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 16. Der Aufstieg erfolgt nach festen Zeiträumen:
- Stufe 1 → 2: Nach 1 Jahr
- Stufe 2 → 3: Nach weiteren 2 Jahren
- Stufe 3 → 4: Nach weiteren 3 Jahren
- Stufe 4 → 5: Nach weiteren 4 Jahren
- Stufe 5 → 6, 6 → 7, 7 → 8: Jeweils nach weiteren 4 Jahren
Insgesamt dauert es also 22 Jahre, um die Endstufe 8 beim Bund zu erreichen. Bei Tarifbeschäftigten (TV-L / TVöD) sind es 6 Stufen mit insgesamt 16 Jahren bis zur Endstufe.
Wichtig: Vordienstzeiten (z.B. Referendariat, Wehrdienst, vorherige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst) können auf die Stufenlaufzeit angerechnet werden. Dadurch startet man ggf. direkt in einer höheren Stufe oder kommt schneller zur nächsten.
Interaktiver Stufenrechner
Geben Sie Ihr Einstellungsjahr und ggf. anerkannte Vorzeiten ein, um Ihre aktuelle Stufe und den Zeitpunkt des nächsten Aufstiegs zu sehen.
z.B. Vordienstzeiten, Ausbildungszeiten
Ihre aktuelle Erfahrungsstufe (2026)
Nächster Aufstieg: 2027
Stufe 1
ab 2024 (1 Jahr)Stufe 2
ab 2025 (2 Jahre)Stufe 3
ab 2027 (3 Jahre)Stufe 4
ab 2030 (4 Jahre)Stufe 5
ab 2034 (4 Jahre)Stufe 6
ab 2038 (4 Jahre)Stufe 7
ab 2042 (4 Jahre)Stufe 8Endstufe
ab 2046Vorzeiten: Vordienstzeiten (z.B. Referendariat, Ausbildung, Wehrdienst) können bei der Stufenzuordnung angerechnet werden. Die tatsächliche Anrechnung hängt vom Dienstherrn und den konkreten Umständen ab. Grundlage: §27 Abs. 3 BBesG (Bund) bzw. entsprechende Landesregelungen.
Vergleich: Stufenaufstieg Bund vs. TV-L/TVöD
| Merkmal | Beamte (Bund) | TV-L / TVöD |
|---|---|---|
| Anzahl Stufen | 8 | 6 |
| Jahre bis Endstufe | 22 Jahre | 16 Jahre |
| Stufenabstände | 1 / 2 / 3 / 4 / 4 / 4 / 4 J. | 1 / 2 / 3 / 5 / 5 J. |
| Leistungsstufen möglich? | Ja (§27 Abs.6 BBesG) | Ja (Leistungsprämie möglich) |
| Anrechnung Vorzeiten | §27 Abs. 3 BBesG | §16 TV-L / TVöD |
FAQ zu Erfahrungsstufen
- Was passiert bei einer Beförderung mit meiner Stufe?
- Bei einer Beförderung (z.B. A 12 → A 13) behalten Sie in der Regel Ihre Erfahrungsstufe. Es gilt das sogenannte Besitzstandsprinzip: Ihr neues Gehalt darf nicht niedriger sein als das bisherige. Falls die gleiche Stufe in der neuen Besoldungsgruppe weniger ergäbe, wird eine Ausgleichszulage gezahlt.
- Kann der Stufenaufstieg verzögert werden?
- Ja, in seltenen Fällen. Wenn die dienstliche Beurteilung ergibt, dass die Leistungen "nicht den Anforderungen entsprechen", kann der Stufenaufstieg nach §27 Abs. 5 BBesG um bis zu einem Jahr verzögert werden. In der Praxis kommt dies selten vor.
- Gibt es einen Unterschied zwischen Stufe und Dienstaltersstufe?
- Die Begriffe werden oft synonym verwendet, aber seit der Besoldungsreform 2009 beim Bund spricht man korrekt von "Erfahrungsstufen" (statt Dienstaltersstufen). Der Aufstieg orientiert sich an der tatsächlichen Erfahrung in der Besoldungsgruppe, nicht am Lebensalter.