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R-Besoldung Rechner 2026

Berechne dein Netto-Gehalt als Richter/in oder Staatsanwalt/ältin – R 1 bis R 10, gültig ab April 2025 (+3,0 %).

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Nur relevant für Lohnsteuer. Kinder im Feld oben beeinflussen den Familienzuschlag.

Ihr Nettogehalt (monatlich)

3.652,91 €

Aufschlüsselung

Grundgehalt
4.959,74 €
Brutto gesamt
4.959,74 €
Lohnsteuer
- 1.056,83 €
PKV-Beitrag
- 250,00 €
Abzüge gesamt
- 1.306,83 €
Netto
3.652,91 €

Jahresübersicht

12 × Netto
43.834,92 €
Sonderzahlung (60 % Monatsbrutto)
≈ 2.975,84 €
Jahres-Netto ca.
≈ 46.066,80 €

Als Grafik für WhatsApp, Instagram & Co.

Beihilfe-Hinweis: Als Beamter/in erstattet Bund 50 % Ihrer PKV-Kosten. Der oben eingegebene PKV-Beitrag sollte Ihr Eigenanteil nach Beihilfe sein. Bei einem Gesamtbeitrag von 500 € davon 50 % = 250 € Beihilfe.

Wie hoch wird Ihre Pension?

Mit R 1 und 40 Dienstjahren erwarten Sie ca. 3.561 € Brutto-Pension.

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R 1 und R 2 – Erfahrungsstufen

  • R 1: Richter/in am Amtsgericht, Staatsanwalt/ältin – 8 Stufen
  • R 2: Richter/in am Landgericht, Oberstaatsanwalt/ältin – 8 Stufen
  • Stufenaufstieg: nach je 2 Jahren in R 1 und R 2
  • Dienstzeitanrechnung: Vordienstzeiten können höhere Eingangsstufe ergänzen

R 3 bis R 10 – Feste Beträge

  • R 3: Vors. Richter/in, Ltr. Oberstaatsanwalt/ältin
  • R 4–5: Richter/in am OLG, Generalstaatsanwalt/ältin
  • R 6–8: Vors. Richter/in am OLG, BGH-Richter/in
  • R 9–10: Präsidenten der Oberlandesgerichte / BVerfG

Hinweis: Bundesbesoldung vs. Landesbesoldung

Diese Berechnung gilt für Bundesrichter und Bundesstaatsanwälte (Bund, BBesO R, gültig ab April 2025). Landesrichter und Staatsanwälte werden nach den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen entlohnt, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Die Beträge weichen in den meisten Bundesländern um bis zu 10 % ab.

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