R 1 und R 2 – Erfahrungsstufen
- R 1: Richter/in am Amtsgericht, Staatsanwalt/ältin – 8 Stufen
- R 2: Richter/in am Landgericht, Oberstaatsanwalt/ältin – 8 Stufen
- Stufenaufstieg: nach je 2 Jahren in R 1 und R 2
- Dienstzeitanrechnung: Vordienstzeiten können höhere Eingangsstufe ergänzen