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PKV-Vergleich für Beamte 2026

Als Beamter haben Sie Anspruch auf Beihilfe – den Zuschuss Ihres Dienstherrn zu den Krankheitskosten. Den restlichen Anteil deckt Ihre private Krankenversicherung ab. Schätzen Sie Ihren Beitrag und finden Sie den passenden Tarif.

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Beihilfe verstehen

Bund und Länder übernehmen 50–80 % Ihrer Krankheitskosten je nach Familiensituation. Ihre PKV deckt den Eigenanteil.

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PKV-Beiträge für Beamte sind oft deutlich günstiger als für Angestellte – der Vergleich zeigt, wo Sparpotenzial steckt.

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Schritt 1: PKV-Beitrag schätzen

Wählen Sie Ihren Beihilfesatz und Ihr Eintrittsalter für eine erste Orientierung – dann direkt darunter individuelle Angebote anfordern.

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Geschätzter PKV-Beitrag

ca. 320 / Monat

(50 % Eigenanteil)

Beihilfe übernimmt

50 %

der Krankheitskosten

Jahresbeitrag PKV

ca. 3.840

geschätzt

⚠️

Hinweis: Die angezeigten PKV-Beiträge sind Branchendurchschnittswerte und dienen nur zur groben Orientierung. Der tatsächliche Beitrag hängt von Gesundheitszustand, Tarif, Selbstbehalt und Versicherer ab. Vor Abschluss einer PKV sollte stets eine individuelle Beratung erfolgen.

Schritt 2: Kostenlos individuelle Tarife vergleichen

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Beihilfesätze im Überblick: Wer bekommt wie viel?

Der Beihilfesatz bestimmt, welchen Anteil der Krankheitskosten Ihr Dienstherr übernimmt. Je höher der Satz, desto kleiner muss der PKV-Anteil sein – und desto günstiger wird Ihr Monatsbeitrag. Für Bundesbeamte gelten die Sätze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), die Länder haben eigene Regelungen.

StatusBeihilfesatz (Bund)PKV decktHinweis
Beamtenanwärter50 %50 %Im Vorbereitungsdienst / Referendariat
Beamter, ledig / keine berücksichtigungsfähigen Angehörigen50 %50 %Grundsatz Bund, BBhV § 46
Beamter mit mind. 2 beihilfeberechtigten Kindern70 %30 %Erhöhter Satz bei Kindern
Versorgungsempfänger (Pension)70 %30 %Steigt auf 70 % im Ruhestand (BBhV § 46 Abs. 3)
Ehegatte (berücksichtigungsfähig)70 %30 %Wenn Ehegatte kein eigenes Einkommen > 20.000 €/Jahr
Kinder (beihilfeberechtigt)80 %20 %Günstigste PKV-Ergänzung notwendig

Länder weichen teilweise ab. Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen orientieren sich eng an der BBhV. Hamburg, Berlin, Bremen, Brandenburg und Thüringen bieten alternativ einen pauschalen Arbeitgeberzuschuss zur GKV an.

Beihilfe-Ergänzungsversicherung oder PKV-Vollversicherung?

Die meisten Beamten benötigen eine Beihilfe-Ergänzungsversicherung (auch: Restkostenversicherung), die genau den Anteil abdeckt, den die Beihilfe nicht erstattet. Eine PKV-Vollversicherung ist nur in Ausnahmefällen nötig – zum Beispiel bei Beurlaubung ohne Beihilfeanspruch.

MerkmalBeihilfe-ErgänzungPKV-Vollversicherung
Für wen?Aktive Beamte mit BeihilfeanspruchBeurlaubte, nicht beihilfeberechtigte Angehörige
Monatsbeitrag (Richtwert)80–350 €200–700 €
DeckungNur den Beihilfe-Eigenanteil (20–50 %)100 % der Kosten ohne Beihilfe
FazitRichtig für die meisten BeamtenNur in Sondersituationen

Wann sollte man als Beamter in die PKV eintreten?

Der wichtigste Grundsatz: Je früher, desto günstiger. PKV-Beiträge werden beim Eintritt anhand von Alter und Gesundheitszustand kalkuliert und bleiben dauerhaft auf diesem Niveau (zuzüglich allgemeiner Beitragsanpassungen). Wer mit 25 einsteigt, zahlt dauerhaft deutlich weniger als jemand, der erst mit 40 wechselt – selbst bei identischen Leistungen.

Beamtenanwärter im Vorbereitungsdienst haben bereits Beihilfeanspruch (50 %) und können frühzeitig eine PKV abschließen. Viele Versicherer bieten spezielle Anwärtertarife mit reduzierten Anfangsbeiträgen an, die nach der Verbeamtung automatisch auf den regulären Tarif wachsen.

Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz beim Bund von 50 % auf 70 % – die PKV muss weniger abdecken, der Beitrag sinkt entsprechend. Dieser Effekt macht die PKV für Beamte langfristig oft günstiger als für Angestellte, deren PKV-Beitrag im Alter ungebremst weitersteigt.

💡

Wichtig: Ein Wechsel aus der GKV in die PKV ist nach der Verbeamtung problemlos möglich. Umgekehrt – von der PKV zurück in die GKV – ist für Beamte praktisch ausgeschlossen. Prüfen Sie sorgfältig, bevor Sie eintreten.

Häufige Fragen zur PKV für Beamte

Was kostet PKV für Beamte monatlich?

Der Monatsbeitrag hängt von Eintrittsalter, Beihilfesatz und gewähltem Tarif ab. Als grobe Orientierung: Ein 25-jähriger Bundesbeamter (Beihilfesatz 50 %) zahlt typischerweise 100–200 €/Monat für eine solide Beihilfe-Ergänzungsversicherung. Mit 40 Jahren sind es oft 200–350 €. Der Beitragsschätzer weiter oben auf dieser Seite gibt eine erste Einschätzung vor dem Tarifvergleich.

Welche PKV ist die beste für Beamte?

Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht, da der beste Tarif von persönlichen Umständen abhängt: Beihilfesatz, Alter, Gesundheitszustand und gewünschte Leistungen (z. B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Zahnersatz-Anteil). Entscheidend ist ein Tarif, der den Beihilfe-Eigenanteil lückenlos abdeckt. Ein unabhängiger Vergleich wie der oben ist die verlässlichste Methode.

Können Beamtenanwärter bereits eine PKV abschließen?

Ja. Beamtenanwärter erhalten in der Regel 50 % Beihilfe und können bereits im Vorbereitungsdienst eine PKV abschließen. Viele Versicherer bieten spezielle Anwärtertarife mit günstigeren Einstiegsbeiträgen an. Frühzeitiger Eintritt lohnt sich, da jüngere Versicherte dauerhaft günstigere Beiträge erzielen.

Kann ich als Beamter in der GKV bleiben?

Grundsätzlich ja – Beamte sind nicht zur PKV verpflichtet. Wer freiwillig in der GKV bleibt, zahlt allerdings den vollen Beitragssatz selbst (kein Arbeitgeberzuschuss, da kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis). Das macht die GKV für die meisten Beamten deutlich teurer. Ausnahme: Hamburg, Berlin, Bremen, Brandenburg und Thüringen bieten einen pauschalen Beihilfebetrag auch für GKV-Versicherte an.

Was ist der Unterschied zwischen Beihilfe-Ergänzung und PKV-Vollversicherung?

Die Beihilfe-Ergänzungsversicherung deckt nur den Eigenanteil ab, den die Beihilfe nicht erstattet – sie setzt voraus, dass der Dienstherr Beihilfe leistet, und ist deshalb deutlich günstiger. Eine PKV-Vollversicherung übernimmt 100 % der Kosten ohne Beihilfe und wird nur benötigt, wenn kein Beihilfeanspruch besteht (z. B. während Sonderurlaub ohne Bezüge oder für nicht beihilfeberechtigte Angehörige).

Wie ändert sich der PKV-Beitrag im Ruhestand?

Beim Bund steigt der Beihilfesatz im Ruhestand von 50 % auf 70 % (BBhV § 46 Abs. 3). Da die PKV dann nur noch 30 % statt 50 % der Kosten abdecken muss, kann der Tarif angepasst werden und der Beitrag sinkt. Viele PKV-Tarife für Beamte sehen eine automatische Wechseloption bei Pensionierung vor.

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