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Hinterbliebenenversorgung-Rechner

Schätze Witwengeld, Halbwaisengeld und Sterbegeld für Beamte nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).

Angaben zum verstorbenen Beamten

Dies ist eine vereinfachte Schätzung nach § 18, § 20 und § 25 BeamtVG. Nicht berücksichtigt: Anrechnung eigener Einkünfte der Witwe/des Witwers (§ 53 BeamtVG), Zurechnungszeiten und Vollwaisengeld. Landesrecht kann abweichen.

Bitte gültige Besoldungsgruppe und Dienstjahre eingeben.

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Hinweis zur Berechnung

Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung auf Basis des fiktiven Ruhegehalts. Nicht berücksichtigt werden u. a. die Anrechnung eigener Einkünfte der Witwe bzw. des Witwers (§ 53 BeamtVG), Zurechnungszeiten sowie Vollwaisengeld. Für eine verbindliche Berechnung wende dich an deine Bezügestelle.

Mehr Hintergrund zu Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen findest du im Wissens-Artikel zur Hinterbliebenenversorgung.

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