BAT-AOK-neu
Der Tarifvertrag der AOK (BAT-AOK-neu) gilt für Beschäftigte der meisten AOK-Kassen. Er hat 16 Vergütungsgruppen (VG 1–16) mit jeweils 7 Stufen.
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt als AOK-Beschäftigter. Vergütungsgruppen VG 1 bis VG 16 – Tarifstand 2026.
Der BAT-AOK-neu ist der eigenständige Tarifvertrag für Beschäftigte der meisten AOK-Kassen (ausgehandelt von der AOK-Tarifgemeinschaft, nicht von ver.di/TVöD-VKA). Er gilt für Angestellte in Verwaltung, Kundenservice und Leistungsabteilungen der teilnehmenden AOKs, nicht aber für medizinisches Personal in AOK-eigenen Einrichtungen oder für Kassen mit eigenem Haustarifvertrag (z. B. AOK Berlin, AOK Brandenburg). Strukturell ähnelt er dem TVöD-VKA, hat aber 16 statt 15 Vergütungsgruppen und 7 statt 6 Erfahrungsstufen.
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Grundlage jeder Berechnung ist das tabellarische Entgelt aus Vergütungsgruppe (z. B. VG 9) und Erfahrungsstufe nach dem Tarifvertrag BAT-AOK-neu. Anders als bei Beamten gibt es hier keinen separaten Familienzuschlag, mehr Kinder oder ein Ehepartner wirken sich nur indirekt über Steuerklasse und Kinderfreibeträge aus.
Vom Brutto werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgezogen. Als Tarifbeschäftigter zahlst du außerdem, anders als Beamte, gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge : Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, jeweils mit dem Arbeitnehmeranteil. Hinzu kommt je nach Bereich eine Zusatzversorgung (z. B. VBL) für die betriebliche Altersvorsorge.
Wer als Tarifbeschäftigter verheiratet ist oder Kinder hat, profitiert vor allem über die Steuerklasse und den Familienzuschlag im Vergleich zu Beamten. Wer sich zwischen einer Tarifstelle und einer Verbeamtung entscheiden muss, findet zudem im Pensionsrechner einen Vergleich zur gesetzlichen Rente.
Der Tarifvertrag der AOK (BAT-AOK-neu) gilt für Beschäftigte der meisten AOK-Kassen. Er hat 16 Vergütungsgruppen (VG 1–16) mit jeweils 7 Stufen.
Anders als der TVöD hat der AOK-Tarif 7 Stufen pro Vergütungsgruppe. Der Aufstieg erfolgt nach je 4 Jahren (Stufen 1–3) bzw. 2 Jahren (Stufen 4–6).
Die Standardberechnung nutzt den AOK-Tarifstand 2026. Die früheren Tabellenstände 2025 und 2024 bleiben als Archiv auswählbar.
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Eine Sachbearbeiterin in VG 9, Stufe 3, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, ohne Zusatzversorgung, kommt im Tarifstand 2026 auf folgende Rechnung:
Werte gerundet, berechnet mit der auf dieser Seite hinterlegten Rechenlogik (Tarifstand 2026). Bei Verheirateten, Kirchensteuerpflicht oder Zusatzversorgung ändert sich das Ergebnis.
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Die Standardberechnung nutzt den Tarifstand 2026 der AOK-Tarifgemeinschaft. Zusätzlich lassen sich die Archivstände 2025 (01.02.2025 bis 31.12.2025) und 2024 (01.07.2024 bis 31.01.2025) auswählen, um frühere Abrechnungen oder Gehaltsentwicklungen über mehrere Tarifrunden hinweg nachzuvollziehen.
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