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Beamte · Besoldungsanpassung 2026

Beamte 2026

+2,8 % für Bundesbeamte ab Mai 2026. Landesbeamte erhalten die TV-L-Übertragung ab April 2026.

ℹ️

Beamte verhandeln nicht – Gesetz entscheidet

Beamte führen keine Tarifverhandlungen. Ihre Besoldung wird per Gesetz festgelegt. Üblicherweise überträgt der jeweilige Dienstherr das Ergebnis der Tarifverhandlungen (TVöD für den Bund, TV-L für die Länder) auf die Beamtenbesoldung – teils zeitlich verzögert und teils ohne alle Tarifbestandteile.

Bund und Länder auf einen Blick

Bund

Bundesbeamte

+3,0 %
ab 01.04.2025
+2,8 %
ab 01.05.2026

Basis: TVöD-Bund-Einigung April 2025. Kein Mindestbetrag. BBVAnpG 2025/2026 noch nicht verabschiedet.

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Länder (TdL)

Landesbeamte

+2,8 %
ab ca. Apr. 2026
+2,0 %
ab ca. Mrz. 2027

Basis: TV-L-Einigung 14. Feb. 2026. 3 Tranchen: +2,8 % (Apr. 2026), +2,0 % (Mrz. 2027), +1,0 % (Jan. 2028). NRW bestätigt 1:1-Übertragung am 21.04.2026.

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Chronologie Bundesbeamte 2025/2026

📋
6. April 2025

TVöD-Einigung – Ausgangspunkt

Tarifeinigung TVöD 2025: +3,0 % ab April 2025, +2,8 % ab Mai 2026. Dies bildet die Grundlage für die spätere Besoldungsanpassung der Bundesbeamten.

💸
Ab Oktober 2025

Abschlagszahlungen Bund

Das Bundeskabinett beschließt Abschlagszahlungen zur vorläufigen Umsetzung der +3,0 % für Bundesbeamte. Das formelle Gesetz (BBVAnpG 2025/2026) ist aber noch nicht in Kraft.

💰
1. Mai 2026

+2,8 % Bundesbeamte

Die zweite Erhöhungsstufe (+2,8 %) tritt für Bundesbeamte in Kraft – analog zur TVöD-Bund-Erhöhung. Damit steigen die Grundgehälter aller A-, B-, W- und R-Besoldungsgruppen.

Stand: April 2026

BBVAnpG 2025/2026 noch ausständig

Trotz Ankündigung von Bundesinnenminister Dobrindt (Januar 2026) ist das formelle Besoldungsanpassungsgesetz weiterhin nicht verabschiedet. Die Abschlagszahlungen laufen weiter.

Chronologie Landesbeamte 2026

14. Februar 2026

TV-L 2025 Einigung

Die Tarifparteien einigen sich auf +2,8 % ab April 2026 für TV-L-Beschäftigte. Dies ist die Basis für die Übertragung auf Landesbeamte.

💰
1. April 2026

TV-L-Erhöhung für Tarifbeschäftigte

+2,8 % für alle TV-L-Beschäftigten in Kraft. Länder beginnen mit der gesetzlichen Übertragung auf Landesbeamte.

🏛️
April – Sommer 2026

Übertragung auf Landesbeamte (variiert)

Die Länder übertragen das TV-L-Ergebnis durch Landesbesoldungsgesetze auf ihre Beamten. NRW hat die 1:1-Übertragung am 21. April 2026 bestätigt (Gesetzentwurf für Juni-Plenum). Andere Länder folgen zeitversetzt.

📈
1. März 2027

+2,0 % Landesbeamte (2. Tranche)

Zweite Erhöhungsstufe der TV-L-Einigung: +2,0 % für alle Beschäftigten – systemgerecht auf Landesbeamte zu übertragen.

📅
1. Januar 2028

+1,0 % Landesbeamte (3. Tranche)

Dritte und letzte Erhöhungsstufe der TV-L-Einigung: +1,0 % für Beschäftigte und – soweit übertragen – für Landesbeamte.

Übersicht: Besoldungsanpassung nach Bundesland 2026

Die meisten TdL-Länder übertragen das TV-L-Ergebnis wirkungsgleich. Bayern hat eine eigenständige Besoldungsrunde.

BundeslandTarif-BasisErhöhung 2026Hinweis
Baden-WürttembergTV-L+2,8 % ab Apr. 2026Übertragung erwartet
BayernEigenständig+3,0 % ab Apr. 2025Eigene Besoldungsrunde
BerlinTV-L+2,8 % ab Apr. 2026TV-L-nah
BrandenburgTV-L+2,8 % ab Apr. 2026Übertragung erwartet
HamburgTV-L+2,8 % ab Apr. 2026Übertragung erwartet
NRWTV-L+2,8 % ab Apr. 2026✅ Bestätigt 21.04.2026 – Gesetzentwurf für Juni-Plenum
Alle anderen TdL-LänderTV-L+2,8 % ab Apr. 2026Zeitpunkt variiert

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweiligen Landesbesoldungsgesetze.

Weitere Tarifrunden & Rechner

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