Beamte 2026
+2,8 % für Bundesbeamte ab Mai 2026. Landesbeamte erhalten die TV-L-Übertragung ab April 2026.
Beamte verhandeln nicht – Gesetz entscheidet
Beamte führen keine Tarifverhandlungen. Ihre Besoldung wird per Gesetz festgelegt. Üblicherweise überträgt der jeweilige Dienstherr das Ergebnis der Tarifverhandlungen (TVöD für den Bund, TV-L für die Länder) auf die Beamtenbesoldung – teils zeitlich verzögert und teils ohne alle Tarifbestandteile.
Bund und Länder auf einen Blick
Bundesbeamte
Basis: TVöD-Bund-Einigung April 2025. Kein Mindestbetrag. BBVAnpG 2025/2026 noch nicht verabschiedet.
Zum Rechner →Landesbeamte
Basis: TV-L-Einigung 14. Feb. 2026. 3 Tranchen: +2,8 % (Apr. 2026), +2,0 % (Mrz. 2027), +1,0 % (Jan. 2028). NRW bestätigt 1:1-Übertragung am 21.04.2026.
Zum Rechner →Chronologie Bundesbeamte 2025/2026
TVöD-Einigung – Ausgangspunkt
Tarifeinigung TVöD 2025: +3,0 % ab April 2025, +2,8 % ab Mai 2026. Dies bildet die Grundlage für die spätere Besoldungsanpassung der Bundesbeamten.
Abschlagszahlungen Bund
Das Bundeskabinett beschließt Abschlagszahlungen zur vorläufigen Umsetzung der +3,0 % für Bundesbeamte. Das formelle Gesetz (BBVAnpG 2025/2026) ist aber noch nicht in Kraft.
+2,8 % Bundesbeamte
Die zweite Erhöhungsstufe (+2,8 %) tritt für Bundesbeamte in Kraft – analog zur TVöD-Bund-Erhöhung. Damit steigen die Grundgehälter aller A-, B-, W- und R-Besoldungsgruppen.
BBVAnpG 2025/2026 noch ausständig
Trotz Ankündigung von Bundesinnenminister Dobrindt (Januar 2026) ist das formelle Besoldungsanpassungsgesetz weiterhin nicht verabschiedet. Die Abschlagszahlungen laufen weiter.
Chronologie Landesbeamte 2026
TV-L 2025 Einigung
Die Tarifparteien einigen sich auf +2,8 % ab April 2026 für TV-L-Beschäftigte. Dies ist die Basis für die Übertragung auf Landesbeamte.
TV-L-Erhöhung für Tarifbeschäftigte
+2,8 % für alle TV-L-Beschäftigten in Kraft. Länder beginnen mit der gesetzlichen Übertragung auf Landesbeamte.
Übertragung auf Landesbeamte (variiert)
Die Länder übertragen das TV-L-Ergebnis durch Landesbesoldungsgesetze auf ihre Beamten. NRW hat die 1:1-Übertragung am 21. April 2026 bestätigt (Gesetzentwurf für Juni-Plenum). Andere Länder folgen zeitversetzt.
+2,0 % Landesbeamte (2. Tranche)
Zweite Erhöhungsstufe der TV-L-Einigung: +2,0 % für alle Beschäftigten – systemgerecht auf Landesbeamte zu übertragen.
+1,0 % Landesbeamte (3. Tranche)
Dritte und letzte Erhöhungsstufe der TV-L-Einigung: +1,0 % für Beschäftigte und – soweit übertragen – für Landesbeamte.
Übersicht: Besoldungsanpassung nach Bundesland 2026
Die meisten TdL-Länder übertragen das TV-L-Ergebnis wirkungsgleich. Bayern hat eine eigenständige Besoldungsrunde.
| Bundesland | Tarif-Basis | Erhöhung 2026 | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | TV-L | +2,8 % ab Apr. 2026 | Übertragung erwartet |
| Bayern | Eigenständig | +3,0 % ab Apr. 2025 | Eigene Besoldungsrunde |
| Berlin | TV-L | +2,8 % ab Apr. 2026 | TV-L-nah |
| Brandenburg | TV-L | +2,8 % ab Apr. 2026 | Übertragung erwartet |
| Hamburg | TV-L | +2,8 % ab Apr. 2026 | Übertragung erwartet |
| NRW | TV-L | +2,8 % ab Apr. 2026 | ✅ Bestätigt 21.04.2026 – Gesetzentwurf für Juni-Plenum |
| Alle anderen TdL-Länder | TV-L | +2,8 % ab Apr. 2026 | Zeitpunkt variiert |
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweiligen Landesbesoldungsgesetze.