Besonderheiten der Anwärterbezüge
- Keine Sozialversicherung: Anwärter sind beihilfeberechtigt, zahlen keine SV-Beiträge
- PKV mit 50 % Beihilfe: Der Eigenanteil liegt meist bei 80–150 €/Monat
- Steuerpflicht: Auch Anwärterbezüge sind steuerpflichtig (oft aber sehr gering)
- Sonderzuschlag: Bei Mangelfächern/Behörden bis zu +600 €/Monat möglich