Steuer ist eine Schätzung (keine SV-Beiträge für Anwärter). Länder-Beträge sind Anhaltswerte. Ohne Gewähr.
Familienzuschlag nach dem hinterlegten Besoldungsstand ab 2026-05-01 (Prognose). Verheiratet wird vereinfachend mit Steuerklasse III berechnet. Individuelle Ergänzungszuschläge und Sonderregelungen sind nicht enthalten.
Gehobener Dienst
3-jähriges duales Studium – später A 9g–A 13
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Besonderheiten der Anwärterbezüge
Keine Sozialversicherung: Anwärter sind beihilfeberechtigt, zahlen keine SV-Beiträge
PKV mit 50 % Beihilfe: Der Eigenanteil liegt meist bei 80–150 €/Monat
Steuerpflicht: Auch Anwärterbezüge sind steuerpflichtig (oft aber sehr gering)
Sonderzuschlag: Bei Mangelfächern/Behörden bis zu +600 €/Monat möglich
Nach dem Vorbereitungsdienst
Verbeamtung: Bei bestandenem Examen auf Probe (3 Jahre)
Einstufung: Stufe 1 der Eingangsbesoldungsgruppe (+ Vordienstzeitenanrechnung)
Gehöhener Dienst: A 9g bis A 13, Netto ab ca. 2.400 €
Höherer Dienst: A 13h bis A 16, Netto ab ca. 3.200 €
Hinweis: Länder-Anwärterbezüge sind Anhaltswerte basierend auf den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen (Stand 2025). Konkrete Beträge können je nach Behörde, Laufbahn und ggf. Sonderzuschlag abweichen. Bitte beim jeweiligen Dienstherren anfragen.
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