Berechnen Sie Ihr Nettogehalt als Tarifbeschäftigter im Hessischen Landesdienst. Entgeltgruppen E 1 bis E 16 – gültig ab August 2025.
Eigener Landertarif
Hessen ist das einzige Bundesland, das nicht der TdL (Tarifgemeinschaft der Länder) angehört. Der TV-H (Tarifvertrag Hessen) gilt für rund 50.000 Beschäftigte des Landes Hessen.
7 Stufen + E 16
Der TV-H hat 7 Erfahrungsstufen (1a, 1b, 2, 3, 4, 5, 6) und kennt als einziger Landertarif die Entgeltgruppe E 16 für leitende Kräfte.
Erhöhung 2025
Ab Februar 2025 zunächst +200 € Pauschale, dann ab August 2025 +5,5 % (mindestens 140 €). Nächste Erhöhung Anfang 2026.
Häufige Fragen zum TV-H
Was ist der TV-H?
Der Tarifvertrag Hessen (TV-H) regelt die Arbeitsbedingungen und Gehälter der Beschäftigten des Landes Hessen. Er ist dem TV-L ähnlich, wurde aber eigenständig mit dem Land Hessen ausgehandelt.
Gilt der TV-H auch für Kommunen in Hessen?
Nein. Für kommunale Beschäftigte in Hessen gilt der TVöD-VKA. Der TV-H gilt nur für Beschäftigte des Landes Hessen.
Was ist der Unterschied zwischen Stufe 1a und 1b?
Der TV-H teilt die erste Erfahrungsstufe in 1a (erste 6 Monate) und 1b (weitere 6 Monate bis 1 Jahr). Diese Besonderheit entstand in der Tarifrunde 2021.