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Besoldungsrechner Bund 2026

Berechnen Sie kostenlos Ihr Netto-Gehalt als Bundesbeamter. Besoldungsordnung A und B – gültig ab Mai 2026.

Die Bundesbesoldung 2026 basiert derzeit auf einem Gesetzentwurf und stellt daher eine Prognose dar. Bis zum endgueltigen Gesetzesbeschluss koennen sich sowohl einzelne Werte als auch die Struktur der Besoldung noch aendern.

Berechnung eingeben

=Std./Wo. (Vollzeit = 41)
Seit 01.05.2026 ist der Verheiratetenzuschlag (Bund) in das Grundgehalt integriert. Der Status beeinflusst hier primär die Steuerklasse.

Hinweis: Die Berechnung ist eine Annäherung auf Basis der Besoldungstabelle Bund 2026 und einer vereinfachten Lohnsteuerberechnung. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt Ihre Bezügestelle.

Ihr Nettogehalt (monatlich)

4.662,40 €

Aufschlüsselung

Grundgehalt
6.613,83 €
Brutto gesamt
6.613,83 €
Lohnsteuer
- 1.700,50 €
Solidaritätszuschlag
- 0,93 €
PKV-Beitrag
- 250,00 €
Abzüge gesamt
- 1.951,43 €
Netto
4.662,40 €

Jahresübersicht

12 × Netto
55.948,80 €
Jahres-Netto
55.948,80 €

Bundesbeamte erhalten keine Jahressonderzahlung (seit BBVAnpG 2004 im Grundgehalt aufgegangen).

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Sozialversicherung und Absicherung

Beamte zahlen normalerweise keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Stattdessen sind sie über Beihilfe, private Krankenversicherung (PKV) und gesetzliche Pflegepflichtversicherung abgesichert. Hinzu kommen ggf. noch Zusatzversorgungsbeiträge und eine Diensthaftpflicht.

Erfahrungsstufen

Das Grundgehalt steigt mit zunehmender Erfahrung automatisch. In der Besoldungsordnung A beginnt der Bund im aktuellen Tabellenstand bei Stufe 2. Der Aufstieg erfolgt nach 2, 3 bzw. 4 Jahren in der jeweiligen Stufe.

Familienzuschlag

Verheiratete Beamte erhalten einen Zuschlag. Für jedes Kind kommt ein weiterer Betrag hinzu. Ab dem dritten Kind steigt der Zuschlag deutlich an.

Häufige Fragen

Was ist Besoldung?
Besoldung ist die Bezeichnung für das Gehalt von Beamten, Richtern und Soldaten in Deutschland. Sie ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt und unterscheidet sich grundlegend von Tarifgehältern im öffentlichen Dienst.
Wie wird das Nettogehalt berechnet?
Vom Bruttogehalt (Grundgehalt + Familienzuschlag) werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und der Beitrag für die Kranken-/Pflegeversicherung (meist PKV) abgezogen. Klassische SV-Beiträge (Renten-, Arbeitslosenversicherung) fallen normalerweise nicht an.
Welche Besoldungsgruppen gibt es?
Die Besoldungsordnung A umfasst die Gruppen A 3 bis A 16 (aufsteigende Gehälter). Die Besoldungsordnung B umfasst feste Gehälter für höhere Führungspositionen (B 1 bis B 11). Daneben gibt es W-Besoldung (Professoren) und R-Besoldung (Richter).
Warum ist B 1 niedriger als A 16 Stufe 8?
B 1 liegt historisch unter der höchsten A-16-Stufe und liegt daher unter A 16 in der höchsten Stufe. Das klingt paradox, erklärt sich aber durch die Einstufungsreform: B-Gehälter sind stufenlos und werden nicht nach Erfahrungsjahren erhöht. Für eine B-1-Stelle wird deshalb regelmäßig ein gesonderter Amtszuschlag gewährt.
Gilt dieser Rechner auch für Professoren und Richter?
Nein. W-Besoldung (Professoren, W 1 – W 3) und R-Besoldung (Richter, R 1 – R 10) sind nicht im Rechner enthalten. Diese Besoldungsgruppen haben spezifische Leistungsbezüge und Besonderheiten, die eine separate Berechnung erfordern.

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