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Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) im öffentlichen Dienst

Seit 2007 gibt es im TVöD eine leistungsabhängige Komponente: das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD. Damit können besondere Leistungen mit Einmalprämien oder monatlichen Zulagen honoriert werden. Viele Beschäftigte wissen gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt – dabei kann es mehrere hundert Euro extra bedeuten.

So funktioniert LOB

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Zielvereinbarung

Arbeitgeber und Beschäftigter vereinbaren konkrete Leistungsziele. Alternativ: systematische Leistungsbewertung.

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Bewertung

Am Jahresende wird die Zielerreichung bewertet. Die Bewertungskriterien werden in der Dienstvereinbarung festgelegt.

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Auszahlung

Je nach Ergebnis: Leistungsprämie (einmalig) oder Leistungszulage (monatlich, max. 12 Monate).

Die drei Formen der LOB

Form
Art
Details
Leistungsprämie
Einmalzahlung
Für besonders herausragende Leistungen in einem Bewertungszeitraum
Leistungszulage
Monatliche Zahlung
Befristet auf max. 12 Monate, für dauerhaft hohe Leistung
Erfolgsprämie
Team-/Gruppenprämie
Bei Erreichung eines gemeinsamen Ziels (z.B. Projektabschluss)

Wie hoch ist das LOB-Budget?

Nach § 18 Abs. 3 TVöD beträgt das Gesamtvolumen für Leistungsentgelt:

2 %

der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller TVöD-Beschäftigten des Arbeitgebers

Rechenbeispiel:

Behörde mit 200 Beschäftigten, ⌀ Monatsgehalt 3.500 € → Jahresmasse: 200 × 3.500 × 12 = 8.400.000 € → LOB-Budget: 168.000 € → durchschnittlich 840 € pro Person.

Tatsächliche Verteilung variiert je nach Leistungsbewertung – manche bekommen mehr, manche weniger.

Praxis-Tipps für Beschäftigte

  • 💡 Dienstvereinbarung kennen: Frage beim Personalrat nach der geltenden Dienstvereinbarung zur LOB
  • 📝 Zielvereinbarung aktiv gestalten: Schlage selbst realistische, aber ambitionierte Ziele vor
  • 📋 Leistungen dokumentieren: Halte Erfolge und Projekte schriftlich fest – das hilft bei der Bewertung
  • 🗣️ Mitarbeitergespräch nutzen: Sprich das Thema LOB im Jahresgespräch an

Häufige Fragen

Gibt es LOB auch für Beamte?
Ja, Beamte können Leistungsprämien und Leistungsstufen nach §27 BBesG (Bund) bzw. den Landesbesoldungsgesetzen erhalten. Die Vergabe erfolgt durch den Dienstherren.
Ist LOB steuerpflichtig?
Ja, Leistungsentgelt ist voll steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig. Die Prämie wird als sonstiger Bezug versteuert.
Was passiert, wenn kein LOB-System eingeführt ist?
Viele kleinere Arbeitgeber haben LOB noch nicht eingeführt. In diesem Fall wird das Budget oft pauschal an alle Beschäftigten ausgeschüttet – eine Art Gießkannenprinzip.

Wie wirkt sich LOB auf dein Netto aus?

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