Jobticket & Dienstwagen im öffentlichen Dienst
Mobilität ist ein wichtiger Nebenleistungsfaktor. Im öffentlichen Dienst gibt es vor allem das Jobticket – oft als vergünstigtes Deutschlandticket. Dienstwagen sind die Ausnahme. Hier erfährst du, welche Optionen es gibt und wie sie steuerlich behandelt werden.
Deutschlandticket als Jobticket
Regulärer Preis
63,00 €
Als Jobticket (mit min. 25 % AG-Zuschuss)
47,25 €
bei 25 % AG-Zuschuss (Bund)
Das Deutschlandticket als Jobticket wird von immer mehr Behörden angeboten. Der Arbeitgeber gewährt einen Zuschuss von mindestens 25 %, wodurch der Eigenanteil auf ca. 47,25 € sinkt. Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG).
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Steuerliche Behandlung
Dienstwagen im öffentlichen Dienst
Dienstwagen mit Privatnutzung sind im öD die absolute Ausnahme. Sie werden in der Regel nur politischen Beamten, Behördenleitern und Ministern zur Verfügung gestellt.
1 %-Regelung Beispiel:
Für E-Fahrzeuge gilt die 0,25 %-Regelung (Listenpreis ≤ 70.000 €) oder 0,5 %-Regelung (Plug-in-Hybrid).
Vergleich: Jobticket vs. Auto
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Häufige Fragen
- Muss mein Arbeitgeber ein Jobticket anbieten?
- Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch. Aber immer mehr Behörden bieten es an, besonders seit dem Deutschlandticket. Frage bei deinem Personalrat nach.
- Wird das Jobticket auf die Entfernungspauschale angerechnet?
- Ja, der steuerfreie AG-Zuschuss wird auf die Entfernungspauschale angerechnet. Wenn der Zuschuss höher ist als die Pauschale, kein Problem – aber der Überschuss kann nicht abgesetzt werden.
- Gibt es ein Dienstrad-Leasing im öD?
- Ja, immer mehr Behörden bieten Dienstrad-Leasing an. Die Überlassung eines Fahrrads oder E-Bikes ist seit 2019 steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Gehalt erfolgt.
Was bleibt netto übrig?
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