Fortbildung & Aufstieg im öffentlichen Dienst
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Der öffentliche Dienst bietet vielfältige Möglichkeiten zur Weiterbildung und zum Karriereaufstieg – oft sogar bezahlt und während der Arbeitszeit. Ob Aufstiegslehrgang, Studium neben dem Beruf oder Bildungsurlaub: Hier findest du alle Wege.
Die wichtigsten Aufstiegswege
Laufbahnaufstieg (Beamte)
Vom mittleren in den gehobenen oder vom gehobenen in den höheren Dienst. Erfordert Aufstiegslehrgang oder Studium + Zulassung durch den Dienstherrn.
Aufstiegslehrgang (Verwaltung)
Mehrteilige Fortbildung (Verwaltungsfachwirt, Angestelltenlehrgang II) – ermöglicht gehobene Tätigkeiten ohne Studium.
Berufsbegleitendes Studium
Bachelor/Master an FH oder Uni, oft mit Freistellung und Kostenübernahme durch den Dienstherrn.
Fachliche Fortbildung
Spezialisierung in einem Fachgebiet (z.B. IT, Recht, Finanzen). Stärkt die Beurteilung und Beförderungschancen.
Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung
In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf bezahlte Freistellung für Bildungsmaßnahmen:
Dauer
5 Arbeitstage pro Jahr (in manchen BL 10 Tage über 2 Jahre)
Voraussetzung
Anerkannte Bildungseinrichtung, rechtzeitige Antragstellung
Vergütung
Volles Gehalt wird weitergezahlt
Ausnahmen
Bayern und Sachsen haben kein Bildungsurlaubsgesetz
Was zahlt der Dienstherr?
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- Muss ich mich für den Aufstiegslehrgang binden?
- Oft ja – bei vollständiger Kostenübernahme und Freistellung gibt es in vielen Verwaltungen eine Bindungsklausel (z.B. 3 Jahre Bleibepflicht nach Ende der Maßnahme).
- Lohnt sich ein Aufstiegslehrgang finanziell?
- Unbedingt. Der Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst bringt über ein Berufsleben gerechnet mehrere hunderttausend Euro mehr Einkommen.
Wie viel mehr verdienst du nach dem Aufstieg?
Vergleiche dein Gehalt vor und nach einer Höhergruppierung oder Beförderung.
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