Besoldungsentwicklung 2018–2026
Beamtengehälter im Zeitverlauf (Bund)
In regelmäßigen Abständen werden die Besoldungstabellen des Bundes und der Länder durch Tarifverhandlungen (bzw. TVöD-Übernahme) und Gesetzgebung (BBVAnpG) linear angepasst. Doch wie genau haben sich die Bruttogehälter in den letzten Jahren entwickelt? Und hat die Besoldung mit der hohen Inflation Schritt gehalten?
Interaktive Entwicklung: Besoldungsgruppen A 9 bis A 15
Wählen Sie unten die Besoldungsgruppen aus, die Sie vergleichen möchten. Die gestrichelte rote Linie zeigt den Kaufkrafterhalt: Sie stellt dar, auf welchen Wert das A13-Gehalt von 2018 hätte ansteigen müssen, um die Inflation exakt auszugleichen.
Werte: Monatsgrundgehalt in Stufe 5 (Bund), gerundet. Quelle: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), offizielle Anpassungsrunden. 2026: beschlossener Wert (+2,8 %, Mai 2026). Rote Linie: Inflationsbereinigter Bedarf auf Basis des VPI (Stat. Bundesamt) — zeigt, welches Gehalt A 13 hätte, um die reale Kaufkraft von 2018 zu erhalten.
Besoldungsrunden beim Bund
| Zeitpunkt | Plus | Anmerkung |
|---|---|---|
| Okt 2018 | +3,1 % | BBVAnpG 2018/2019 |
| Apr 2019 | +3,2 % | BBVAnpG 2018/2019 (2. Stufe) |
| Jan 2021 | +1,4 % | BBVAnpG 2020/2021 |
| Apr 2022 | +1,8 % | BBVAnpG 2021/2022 |
| Mrz 2023 | +5,3 % | BBVAnpG 2023/2024 (inkl. Sonderzahlung) |
| Mrz 2024 | +2,0 % | BBVAnpG 2023/2024 (2. Stufe) |
| Apr 2025 | +3,0 % | BBVAnpG 2025/2026 |
| Mai 2026 | +2,8 % | BBVAnpG 2025/2026 (2. Stufe, beschlossen) |
Inflation vs. Besoldungssteigerung
Die Grafik veranschaulicht eindrucksvoll die sogenannte „Reallohnentwicklung“. Während die nominalen Besoldungen (die reinen Zahlen auf dem Papier) stetig anstiegen, verhielt sich die Kaufkraft – also das, was man sich von dem Geld tatsächlich kaufen kann – insbesondere in den Krisenjahren ab 2021 bis 2023 anders.
Durch die hohe Inflation (bis zu 8,7 % in der Spitze) klaffte eine Lücke zwischen dem linearen Besoldungsanstieg und der Teuerungsrate. Der Gesetzgeber reagierte in dieser Zeit unter anderem mit steuerfreien Inflationsausgleichsprämien, welche jedoch nicht in die tabellenwirksamen Grundgehälter einflossen (und in diesem Chart daher nicht auftauchen).
Erst die massive Erhöhungsrunde im März 2024 sowie die aktuelle Runde im Frühjahr 2025 schlossen die Schere zwischen Kaufkraftverlust und Tabellengehalt wieder. Die für Mai 2026 beschlossene Anhebung um weitere 2,8 % dürfte bei aktuell wieder normalisierter Inflationsrate (~2,0 %) erstmals seit Jahren wieder zu einem spürbaren Reallohngewinn für Beamte führen.
FAQ zur Besoldungsentwicklung
- Wie wird die Erhöhung der Beamtengehälter entschieden?
- Die Grundlage bilden in der Regel die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst (TVöD bzw. TV-L). Die dort ausgehandelten Prozentwerte für Tarifbeschäftigte (Angestellte) werden anschließend vom Gesetzgeber zeitgleich und "wirkungsgleich" durch ein Bundesbesoldungsgesetzesanpassungsgesetz (BBVAnpG) auf die Beamten übertragen.
- Beeinflusst die Beamtenbesoldung auch die Pension?
- Ja, Pensionen (Ruhegehälter) sind sogenannte ruhegehaltsfähige Bezüge. Lineare Erhöhungen der aktiven Beamtenbesoldung werden gesetzlich im gleichen Satzungsmaßstab auf die Versorgungsempfänger übertragen. Das bedeutet: Wenn die Besoldungstabelle um 3,0 % steigt, erhöhen sich in der Regel auch die monatlichen Pensionen um 3,0 %.
- Warum gab es 2023 eine große prozentuale Einkommenslücke?
- In den Jahren 2022 und 2023 verzichtete die Politik auf hohe prozentuale Erhöhungen und zahlte stattdessen eine Inflationsausgleichsprämie (wiederkehrende Einmalzahlungen von insgesamt bis zu 3.000 € steuerfrei). Diese Prämien federten den sofortigen Preisdruck ab, erschienen jedoch nicht als reguläres Monatsgrundgehalt in der Besoldungstabelle. Der prozentuale Tabellensprung wurde effektiv erst im März 2024 nachgeholt.