A13 NRW Lehrer ab August 2026
Die komplette Überleitung von A 12 nach A 13 im Detail
Das Warten hat ein Ende: Nordrhein-Westfalen schließt die Besoldungslücke zwischen Grundschul-, Sekundarstufe-I-Lehrkräften und Lehrern an Gymnasien oder Berufskollegs. Bis zum 1. August 2026 wird das Gehalt schrittweise auf A 13 angehoben. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihr neues A13 Gehalt in NRW zu ermitteln und erfahren Sie alles über den Stufenplan, die finanziellen Auswirkungen und die Hintergründe.
Der Übergangsprozess: Wie die Überleitung von A 12 auf A 13 in NRW funktioniert
Historisch betrachtet gab es in Nordrhein-Westfalen eine strikte Trennung in der Besoldung von Lehrkräften. Während Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und Berufskollegs klassischerweise in die Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) eingruppiert wurden, starteten Lehrkräfte an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen (Sekundarstufe I) nach ihrem Vorbereitungsdienst lediglich in der Besoldungsgruppe A 12 (gehobener Dienst). Diese Praxis wurde jedoch zunehmend als ungerecht empfunden, da die Ausbildung (Studienumfang und Referendariat) mittlerweile für alle Lehramtstypen auf Master-Niveau angeglichen wurde.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat aus diesem Grund einen wegweisenden Beschluss gefasst, um dem Lehrermangel entgegenzuwirken und die Attraktivität des Lehrberufs für alle Schulformen spürbar zu steigern. Das Besoldungsgesetz wurde dahingehend geändert, dass auch die Grund- und Sekundarstufe-I-Lehrkräfte perspektivisch und dauerhaft ein A13 Gehalt NRW erhalten.
Da eine sofortige komplette Anhebung aller betroffenen Lehrkräfte auf A 13 den Landeshaushalt übermäßig strapaziert hätte, hat sich das Land für einen Fünf-Stufen-Plan entschieden. Der Übergangsprozess begann bereits im Jahr 2022 mit der Zahlung von Zulagen. Diese ruhegehaltsfähigen Zulagen steigern sich jährlich und mindern schrittweise die Differenz zwischen dem A 12 Grundgehalt und dem A 13 Grundgehalt.
Das Enddatum steht fest: Am 1. August 2026 entfällt die Zulagenkonstruktion. Ab diesem Stichtag werden alle betroffenen Lehrkräfte vollständig und offiziell in das Amt der Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet. Das bedeutet, dass es in NRW für voll ausgebildete Lehrkräfte in Zukunft keine A 12 Einstiegsbesoldung mehr geben wird. Die A 13 ist damit die neue Basis-Besoldung (Eingangsamt) für alle verbeamteten Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen, unabhängig von der Schulform.
Besoldungsrechner: Ihr neues A13 Gehalt (NRW)
Berechnen Sie hier direkt Ihr potenzielles oder zukünftiges Gehalt. Die Tabelle ist voreingestellt auf A 13 mit den aktuellen Werten der Besoldungsrunde 2025/2026 (+5,5 %).
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Ihr Nettogehalt (monatlich)
3.710,07 €
Aufschlüsselung
- Grundgehalt
- 5.051,74 €
- Brutto gesamt
- 5.051,74 €
- Lohnsteuer
- - 1.091,67 €
- PKV-Beitrag
- - 250,00 €
- Abzüge gesamt
- - 1.341,67 €
- Netto
- 3.710,07 €
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Vorher-Nachher Gehaltsbeispiele: A 12 vs. A 13 Bruttoplus
Was bedeutet die Überleitung von A 12 nach A 13 in NRW in konkreten Zahlen? Ein Blick auf die aktuellen Tabellenwerte (gültig ab Februar 2025) verdeutlicht den erheblichen Gehaltssprung. Die Einstiegsstufe für Beamte in A 12 beginnt in Nordrhein-Westfalen bei Stufe 4, während die neue Basis in A 13 erst bei Stufe 5 beginnt.
| Erfahrungsstufe | Bisher (A 12) | Neu (A 13 ab 2026) | Monatliches Plus (Brutto) |
|---|---|---|---|
| Stufe 5 | 4.548,64 € | 5.051,74 € | + 503,10 € |
| Stufe 6 | 4.739,70 € | 5.262,14 € | + 522,44 € |
| Stufe 8 | 5.063,39 € | 5.612,86 € | + 549,47 € |
| Stufe 10 | 5.323,26 € | 5.893,45 € | + 570,19 € |
| Stufe 12 (Endstufe) | 5.583,06 € | 6.174,04 € | + 590,98 € |
Wie die Tabelle eindrucksvoll zeigt, profitieren betroffene Lehrkräfte in allen Alters- und Erfahrungsstufen stark von dem Beschluss. Das monatliche Bruttogrundgehalt steigt im Schnitt um mehr als 500 Euro. In der Endstufe (Stufe 12) macht der Übergang von A 12 zu A 13 sogar fast 600 Euro brutto mehr im Monat aus.
Hinzu kommen natürlich weiterhin entsprechende Familienzuschläge, die durch die Besoldungsgruppe in ihrer Höhe jedoch nicht negativ beeinflusst werden. Auch die Pension, das Ruhegehalt von verbeamteten Lehrkräften, berechnet sich schlussendlich aus dem letzten Amt (und einer Mindestwartezeit). Somit erhöht die Überleitung nach A13 auch die Alterssicherung der betroffenen Lehrer in Nordrhein-Westfalen erheblich.
Häufige Fragen zur A13 Lehrer Überleitung (FAQ)
- Bekommen alle Lehrer ab August 2026 A13?
- Grundsätzlich betrifft die Maßnahme alle voll ausgebildeten Lehrkräfte (mit abgeschlossenem Referendariat und zweitem Staatsexamen bzw. Master-Abschluss), die klassischerweise nach Grundschul-, Hauptschul- und Realschullehramt in A 12 eingruppiert waren. Es schließt auch Fachlehrer und entsprechende Sonderpädagogen ein, die von A 12 profitieren würden. Wichtig ist jedoch: Lehrer an Gymnasien und Berufskollegs erhielten in NRW bereits vor dieser Regelung A 13 als Einstiegsgehalt, für sie ändert sich im Status quo nichts. Ein "Automatischer Sprung" für Lehrkräfte mit mangelnder vollumfänglicher Laufbahnbefähigung (teilweise Seiteneinsteiger ohne vollständige Nachqualifizierung) unterliegt im Zweifel gesonderten Richtlinien.
- Gilt dies auch für tarifbeschäftigte Lehrer?
- Ja, die sogenannte "A13-Besoldung für alle" betrifft äquivalent auch die tarifbeschäftigten Lehrer und Lehrerinnen im Land NRW. Analog zur Beamtenbesoldung (A 12 auf A 13) wurde im Tarifvertrag der Länder (TV-L) festgelegt, dass angestellte Lehrkräfte, die in die Entgeltgruppe E 11 eingruppiert waren, perspektivisch in die Entgeltgruppe E 13 überführt werden. Auch hierfür wurde ein Stufenplan für eine Zulage entwickelt, die schließlich in die Höhergruppierung mündet.
- Was ist mit Schulleitern und Konrektoren?
- Wenn gewöhnliche Lehrkräfte durch den Beschluss künftig A 13 erhalten, stellt sich das Problem des Abstandsgebots. Schulleitungen von kleinen Grundschulen wurden in der Vergangenheit (z.B. vor 2022) teilweise in A 12 mit Amtszulage oder A 13 eingestuft. Würden ihre Kollegien nun A 13 regulär erhalten, wäre die Hierarchiebesoldung hinfällig. Die NRW Landesregierung hat dieses Problem im "Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung" aufgegriffen.
- Ab wann bekommen Schulleiter mehr?
- Für Schulleitungen und Konrektoren an Schulformen (Grundschule, Sek I), bei denen die Basisbesoldung auf A 13 angehoben wird, verschieben sich die Ämter entsprechend ("Hebung der Funktionsämter"). Ein Konrektor rückt z.B. (in der Regelschulform) perspektivisch nach A 14, ein Schulleiter nach A 14 oder A 15, abhängig von der Schülerzahl der Schule. Auch diese Hebungen wurden in den vergangenen Jahren (seit 2023) per Stufenplan eingeführt und erreichen im Gleichschritt mit den allgemeinen Lehrkräften im August 2026 ihre endgültige Zielstruktur.